Anordnung der BA zur Förderung von Jugendwohnheimen

Seit der letzten Instrumentenreform ist die Förderungn von Jugendwohnheimen aus dem SGB III wieder zulässig. Bedingung, sie trägt zu einem Ausgleich am Ausbildungsstellenmarkt bei. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in seiner Sitzung im Juli eine Anordnung zur Förderung von Jugendwohnheimen verabschiedet.

Auszüge aus der Anordnung:
„… § 2 Förderungsfähige Wohnheime
Gefördert werden Jugendwohnheime in der Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme betrieblicher Auszubildender grundsätzlich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. …

§ 4 Träger von Jugendwohnheimen
(1) Als Träger von Wohnheimen, die von der Bundesagentur gefördert werden, kommen insbesondere in Betracht
1. juristische Personen des öffentlichen Rechts
2. Verbände der freien Wohlfahrtspflege
3. gemeinnützige Vereinigungen

(2) Die Träger von Wohnheimen müssen sich verpflichten
1. Personen nach § 2 den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend aufzunehmen. Einschränkungen nach besonderen Gesichtspunkten … sind nicht statthaft.
2. Den Ausbildungssuchenden den Vorzug zu geben, die von der Bundesagentur vorgeschlagen werden.
3. Auszubildende, welche eine BAB-Förderung erhalten, einen zehnprozentigen Nachlass auf die Kosten der Unterkunft zu gewähren.

§ 5 Kann-Leistung
(1) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. …

§ 6 Beurteilung des Bedarfs
(1) Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn nicht nur vorübergehend ein Bedarf an Wohnheimplätzen für die in § 2 genannten Personen besteht oder zu erwarten ist.

(3) Bei Neubau von Wohnheimen oder Erweiterung ist maßgeblich für die Förderung, dass die zuständige Regionaldirektion bestätigt, dass dieser Bedarf besteht, weil Ausbildungssuchende am Heimatort keine geeignete Ausbildungsstelle finden und die auswärtige Stelle ansonsten nicht antreten könnten bzw. Betriebe einer Region wohnortnah keine Auszubildenden finden und die Ausbildungsstellen sonst nicht besetzten könnten.

§ 7 Bauliche Voraussetzungen
(1) Die Wohnheime müssen zeitgemäßen Anforderungen und den sich ändernden Wohnansprüchen genügen, eine individuelle Lebensführung ermöglichen und den pädagogischen Erfordernissen gerecht werden.
(2) Die Zimmer sollten in der Regel mit nicht mehr als zwei Betten belegt sein.
(3) Die länderrechtlichen Regelungen zur Gestaltung der Wohnheime in den Heimgesetzen müssen eingehalten werden und erforderliche Betriebserlaubnisse müssen vorliegen. …

§ 10 Art der Zuwendung
(1) Zuwendungen können als Zinszuschüsse zur Verbilligung von Fremdmitteln oder als andere Zuschüsse gewährt werden.
(2) Bauinvestitionen werden i.d.R. durch Zinszuschüsse gefördert.

§ 11 Höhe der Zuwendungen
(1) Die Zuwendungen werden in Höhe von 35 Prozent der angemessenen Gesamtkosten für den einzelenen Heimplatz erbracht. … Sie können höchstens 25.000,- Euro betragen. Die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen sind in den Gesamtkosten enthalten.
(2) Vorhaben mit Gesamtkoasten von bis zu 100.000 Euro werden nicht gefördert.

§ 12 Bauinvestitionen zur Sanierung und Modernisierung
Investitionen zur Sanierung und Modernisierung zum Abbau eines … Sanierungsstaus können einmalig mit Zuschüssen gefördert werden, wenn durch Zinszuschüsse das Ziel der Förderung nicht erreicht werden kann. Anträge hierzu können längstens bis zum 31.12.2014 gestellt werden.

§ 13 Antrag und Entscheidung
(1) Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt.

(3) Über den Antrag entscheidet die von der Zentrale … zu bestimmende Dienststelle.
(4) Die Förderung von Neubauten bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates.
(5) Maßnahmen dürfen bis zu einer Entscheidung über den Antrag noch nicht begonnen worden sein. …“

Die Anordnung in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: BA

Dokumente: BAA_Foerderung_JWH_2012.pdf

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