Auszüge aus der Bekanntmachung der Ausschreibung:
“ … Für die Förderperiode ab 2015 plant das BAMF wieder die Förderung von Projekten zur Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhafter Bleibeperspektive gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – „Förderrichtlinien“ … .
Gefördert werden sollen Jugendprojekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren und einer Fördersumme von maximal 50.000 € jährlich.
Die Antragsteller werden aufgefordert, ihren Antrag unter Verwendung des EASY-AZA-Antragsformulars bis einschließlich 31.10.2014 an das BAMF zu richten.
Allgemeines
Die vom BAMF geförderten Projekte setzen im Wohnumfeld an, d.h. dort, wo alltägliche Kontaktmöglichkeiten zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft bestehen. … Im Fokus der Projekte stehen dabei sowohl die Integration der jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer als auch die interkulturelle Öffnung der Aufnahmegesellschaft.
Die integrative Wirkung der Maßnahmen soll durch die umfassende Mitwirkung von Migrantenorganisationen verstärkt werden. Migrantenorganisationen werden insofern besonders ermutigt, sich mit einem Projektvorschlag zu beteiligen oder als Partner eines Projektträgers bei der Projektplanung und -durchführung mitzuwirken.
Die Zuwendungen des Bundes sollen dabei als Anschubfinanzierung bzw. Starthilfe für solche Vorhaben dienen, bei denen die Vernetzung und Nachhaltigkeit bereits in der Konzeption angelegt sind und eine Fortführung nach Förderende begründet zu erwarten ist. …
Mit der Förderung werden gemäß den oben genannten Förderrichtlinien insbesondere folgende Zielsetzungen verfolgt:
## gleichberechtigte Teilhabe Zugewanderter am gesellschaftlichen und politischen Leben,
## Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz von Zuwanderer- und Aufnahmebevölkerung,
## Kriminalitäts-, Gewalt- und Suchtprävention,
## Verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisationen in die Integrationsarbeit vor Ort. …
Förderfähige Zuwendungsempfänger sind Verbände, Migrantenorganisationen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderinnen und Zuwanderern auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte wird der lokale Bedarf an entsprechenden Maßnahmen berücksichtigt. …
Thematische Schwerpunkte der Förderung
… Im Jahr 2015 konzentriert sich die Förderung der neuen Jugendprojekte auf folgende thematische Schwerpunkte:
## Fördermaßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen und Ressourcen junger Menschen mit Migrationshintergrund (Empowerment)
Träger, die einem Wohlfahrtsverband oder dem Internationalen Bund angehören, reichen ihren Antrag bitte über die jeweilige Bundeszentrale ihres Verbandes ein (dortige Fristen beachten.). Der Bundesverband sammelt diese Anträge seiner Träger und reicht sie geschlossen beim Bundesamt vor dem o. g. Termin ein. …
Entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel einzubringen sowie Drittmittel einzuwerben. Das Bundesamt berücksichtigt, dass Migrantenorganisationen und kleinere Organisationen aufgrund ihrer meist ehrenamtlichen Struktur kaum in der Lage sind, einen höheren Eigenanteil einzubringen. Ihnen kann ggf. ehrenamtliches Engagement als Eigenanteil angerechnet werden. …
Die ausgewählten Projekte können voraussichtlich zum 01.09.2015 beginnen.
Die vorgelegten Konzepte werden durch das Bundesamt in Abstimmung mit den beteiligten Landes- und Bundesministerien bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Konzepte ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern per E-Mail mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung eines Projektes besteht nicht. …
Bitte senden Sie die erstellte Antragsdatei („aza“) per E-Mail bis 31.10.2014 an folgende E-Mail-Adresse:
Gleichzeitig drucken Sie bitte das vom System generierte pdf-Antragsformular aus und senden den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag per Einschreiben zusammen mit allen erforderlichen Anlagen bis 31.10.2014 an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 312, Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg. … „
www.bamf.de
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_software#t1
Quelle: BMFSFJ; BAMF