Alphabetisierung und Grundbildung sind Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben sowie für die Wahrnehmung demokratischer Rechte und einer aktiven gesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Teilhabe. Ca. 7,5 Millionen volljährige Menschen haben Schwierigkeiten damit, Wörter, Sätze oder einfache zusammenhängende Texte zu lesen oder zu schreiben. Nur ein Bruchteil dieser Menschen nimmt bisher entsprechende Lernangebote wahr, um die Kompetenzen in diesen Bereichen zu verbessern. Das will das Bundesbildungsminsterium mit einem neuen Förderprogramm ändern.
Zielsetzung des Programms und Gegenstand der Förderung
##Die Ansprache und Beratung von Betroffenen und ihrem Umfeld soll verbessert und neue Zugangswege identifiziert werden.
##Gegenstand der Förderung innerhalb dieser Richtlinie ist die Entwicklung innovativer Konzepte, Modelle und Maßnahmen zur aufsuchenden lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie deren modellhafte Erprobung in einem repräsentativen Umfeld.
##Dabei stellt die Gewinnung und Aktivierung von funktionalen Analphabeten zum Lernen eine zentrale Aufgabe dar.
##Die Projektmaßnahmen sollen dabei an lebensweltlichen Themen der Betroffenen orientiert sein sowie idealerweise innerhalb ihrer gewohnten Lebenswelt angeboten werden. Dies geschieht über den Einbezug von im Sozialraum agierenden Einrichtungen in Kombination mit dem Ansatz der aufsuchenden Bildungsarbeit.
##Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die geförderten Projekte sind auf eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten ausgelegt mit einer jährlichen Zuwendung von bis zu 300.000 Euro. Nach Abschluss des Projekts besteht die Möglichkeit einer anschließenden Förderung für Verbreitung und Transfer.
##Mit der administrativen Abwicklung und inhaltlichen Begleitung der Fördermaßnahme hat das BMBF das BIBB beauftragt. Ansprechpartner sind Viktoria Thieme Fon: 0228 1071056 oder Winfried Müller Fon: 0228 1071209.
##In der ersten Verfahrensstufe sind dem BIBB spätestens bis zum 31. Juli 2017 Projektskizzen einzureichen.
##In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.“
Quelle: BMBF