Tag: 19. Juni 2017

Ausbildungsmobilität in Berlin und Brandenburg zwischen 2000 und 2015

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat den Ausbildungsstellenmarkt in Ostdeutschland analysiert. Jeanette Carsten, Hoilger Seibert und Doris Wiehthölter haben sich insbeosdere die Entwicklung der letzten Jahre in Berlin und Brandenburg angesehen. Diese Region war in der Vergangenheit durch einen sehr angespannten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gekennzeichnet. Auf dem Ausbildungsstellenmarkt lag die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit registrierten Lehrstellenbewerber viele Jahre deutlich über der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Zwar war ein öffentlich finanziertes Ersatzprogramm in Form der außerbetrieblichen Ausbildung vorhanden, welches marktbenachteiligten Jugendlichen den Zugang zur Ausbildung ermöglichen sollte. Allerdings stellt die außerbetriebliche Ausbildung für eine Mehrzahl der Jugendlichen nach wie vor nur die zweite Wahl dar. In der Folge war speziell für Ausbildungssuchende aus Brandenburg vielfach regionale Mobilität notwendig, um eine Lehrstelle zu finden. Das individuell beeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte Jugendliche sich in ihrem Mobilitätsverhalten vom Mainstream deutlich unterscheiden, kommt in der IAB-Analyse jedoch nicht zum Ausdruck. Ein exploratives Forschungsprojekt der BAG KJS konnte belegen, dass Jugendliche aus Einrichtungen der Jugendsozialarbeit merkbar seltener mobil sind als der Mainstream. Ein Grund ist die Angst, es ohne bekannte und bewährte Unterstützungsangebote nicht alleine an einem anderen Ort zu schaffen. Die Ergebnisse des KJS-Projekts wurden in den ASPEKTEN der Jugendsozialarbeit No. 76 veröffentlicht. Die IAB-Studie verweist lediglich im Fazit darauf, dass auf die Integration schulleistungsschwacher Jugendlicher ein besonderes Augenmerk zu legen sei.

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Am 12. April 2017 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Von dem avisierten großen Reformprojekt „inklusive Lösung“ und „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung“ wurde mittlerweile Abstand genommen. Erste Schritte hin zu einer inklusiveren Gesetzgebung lassen sich in programmatischen Aussagen und Regelungen für die Kindertagesstätten und die Jugendhilfeplanung erkennen. Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch eine Aufweichung des Rechtsanspruchs auf Leistungen für junge Volljährige (§ 41) vor und eine Beschränkung der Leistungsberechtigten für das Jugendwohnen (§ 13 Absatz 3). Außerdem ist eine Länderöffnungsklausel für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (§ 78f) vorgesehen, die eine Einschränkung des Leistungsangebotes der Jugendhilfe für diese Personengruppe zur Folge haben könnte. Viele Verbände und auch der Bundesrat sehen die Gesetzesvorlage kritisch und bemängeln die angedachten Veränderungen. Heute (19.06.17) findet die Anhörung im entsprechenden Bundestagsausschuss statt. Auch der Deutsche Caritasverband wird sich gegen Änderungen im Bereich der Jugendsozialarbeit aussprechen. Die Vorsitzende der BAG KJS und des BDKJ, Lisi Maier, wies in einem Fachgespräch der Linken zur SGB VIII-Reform ebenfalls darauf hin, dass das Vorhaben das Jugendwohnen zu stärken (durch eine Soll- statt Kann-Vorschrift) durch die Gesetzesformulierung konterkariert wird. Jugendwohnen als Angebot der Jugendsozialarbeit würde stattdessen sowohl in der Zielrichtung und im Umfang als auch in den Zielgruppen stark eingeschränkt. Die BAG KJS hatte in einem Appell Abgeordnete dazu aufgefordert, von den geplanten Änderungen des Jugendwohnes Abstand zu nehmen.

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Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention

Programme gegen Extremismus auf dem Prüfstand: Viele Initiativen und Vereine in Deutschland setzen sich für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit ein. Aktuell gibt es zwei Programme mit denen die Bundesregierung das zivilgesellschaftliche Engagment gegen Extremismus stärkt und finanziell fördert. „Demokratie leben.“ des Bundesfamilienministeriums und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesinnenministeriums. Die Regierung hat die Wirksamkeit der Pogramme analysiert und dem Kabinett einen entsprechenden Bericht zur Beschlussfassung vorgelegt. Angesichts des zunehmenden islamistischen Terrors und als Folge des NSU-Komplexes hat die Bundesregierung die bestehenden Programme in den vergangenen Jahren bereits weiterentwickelt. So werden zum Beispiel die jeweilige Lage vor Ort besser berücksichtigt, lokale Netzwerke gezielter unterstützt und eine Vernetzung der kommunalen Akteure vorangetrieben. Dennoch gibt es weiteren Optimierungsbedarf. Neben dem Ausbau der Forschung zählt der Ausbau der Prävention im Netz oder die Förderung neuer, innovativer präventiv-pädagogischer Ansätze dazu.

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