Finanzierung von Produktionsschulen

Martin Mertens und Frank Schobes vom Bundesverband Produktionsschulen beschreiben in einem Artikel „die Finanzierungsproblematik von Produktionsschulen in Deutschland“ und machen Vorschläge für eine zukünftige Finanzierung.

So kann die Finanzierung einer Produktionsschule gelingen

  • Auszüge aus den Finanzierungsvorschlägen für Produktionsschulen:
    Im Rahmen des SGB III ist es jetzt zwar grundsätzlich möglich ein produktionsorientiertes Angebot (BvB-Pro) durchzuführen. Die Nutzung dieses Instruments durch Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist jetzt ebenfalls möglich. Leider zeigen die Erfahrungen der ersten drei Jahre, dass es noch erhebliche Diskrepanzen zwischen den vorhandenen Möglichkeiten des Fachkonzepts und der tatsächlichen Ausschreibungen der Regionalen Einkaufszentren der BA gibt. Auch die „Synchronität“ zwischen den beiden Fördergebern, in der Regel Bundesagentur für Arbeit und die Bundesländer ist bisher nicht gegeben. Die „Maßnahme- und Arbeitsmarktorientierung“ der BA steht immer noch zu sehr im Fokus, nicht die Besonderheiten der Produktionsschulen z. B. Qualitätsstandards. Weiter sind im § 51 SGB III Öffnungsklauseln gegenüber den Schulgesetzen der Länder zu formulieren. Durch z. B. den folgenden Satz: „Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist auch dann förderfähig, wenn sie auf Grundlage des Fachkonzeptes der Produktionsschulen durchgeführt wird und sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen“. (…)
  • Es wäre im Bereich der Schulpflichterfüllung (allgemeine Schulpflicht, Berufsschulpflicht, Berufsschulrecht) zu prüfen, ob die einzelnen Bundesländer im Rahmen ihrer Schulgesetze, Produktionsschulen in ihre gesetzlichen Regelungen einbeziehen bzw. berücksichtigen. Die Regelungen der jeweiligen Ersatz- bzw. Privatschulfinanzierungsgesetze könnten Anwendung finden, so dass ein Teil der Kofinanzierung z. B. über die Umsatzerlöse realisierbar ist und Produktionsschulen ein Teil von Landes- bzw. lokalen Schulentwicklungsplänen wären. (…)
  • Eine ergänzende Möglichkeit könnten Kooperationsmodelle zwischen Produktionsschulen und der Wirtschaft sein. Produktionsschulen arbeiten im Rahmen gemeinsamer Curricula und über Qualifizierungsbausteine mit Betrieben zusammen, um eine möglichst frühzeitige Berufsorientierung und passgenaue Vermittlung (Übergänge) in die betriebliche Ausbildung zu ermöglichen. D.h. die Betriebe binden schon während der Berufsvorbereitung einzelne Jugendliche ein und beteiligen sich an der Finanzierung der so deutlich zielführend ausgerichteteren Berufsvorbereitung. Auch das Instrument der Einstiegsqualifizierung kann hier greifen.
  • Notwendig wäre immer eine gemeinsame kommunale/lokale Abstimmung zwischen den zuständigen Akteuren der von den jeweiligen Kultus- / Bildungsministerien eingesetzten lokal verantwortlichen Gremien, den Trägern des SGB II, III und VIII sowie der regionalen Wirtschaft (Kammern) zum Betrieb einer Produktionsschule. Die Agentur für Arbeit, die Träger der Grundsicherung und die Länder (ressortübergreifend) müssten sich an einer verbindlichen Finanzierung beteiligen. Jeder Beteiligte sollte die Spielräume in den unterschiedlichen Rechtskreisen nutzen, um Schnittstellen analog des Modells der Jugendberufsagenturen zu optimieren. (…)
    Auf der Basis dieser Vorüberlegungen kann ein System qualitäts-, kosten- und ressourcenbewusster, haushälterischer Finanzierung von Produktionsschulen bundesweit und flächendeckend etabliert werden, das ausgeglichen und angemessen sowohl an den Bedürfnissen junger Menschen als auch an den Interessen der Wirtschaft bezüglich des zukünftigen Fachkräftebedarfs orientiert ist. Mit dem Konzept „Produktionsschule“ sollen keine zusätzlichen Angebote mit neuen Kosten entstehen. (…)

Schlussfolgerungen

In einem kohärenten, bedarfsorientierten Fördersystem, müssen zwischen den zuständigen Rechtskreisen der SGBs und der Schulgesetze zwingend Bezüge hergestellt werden. Produktionsschulen benötigen eine zukunftsfähige Struktur mit langfristig angelegter, rechtssicherer Finanzierung. Eine bundesweite (unter-)gesetzliche Regelung zur gemeinsamen Finanzierung von Produktionsschulangeboten mit regionalspezifischer Umsetzung gemäß der Sozialgesetzbücher II, III und VIII und durch die Länder ist dringend erforderlich. (…)

Ziel sollte es sein, die Bildungs- und Qualifizierungsangebote im Übergangsbereich vom Charakter zeitlich befristeter „Erscheinungsformen“ und Projektfinanzierung zu entkoppeln. Sie sollten im Kern als verlässliche Angebote in den Kontext der dualen Ausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung eingebettet werden, damit sich Betriebe und junge Menschen auf die Qualität sowie die Struktur und Zielorientierung (Gesellschaftlich, persönlich und ökonomisch) verlassen können. Aber auch die Anbieter einer solchen „Dienstleistung“ benötigen in einem verlässlichen Rahmen eine „Sockelfinanzierung“, um in Qualität und Quantität eine belastbare Struktur sicherzustellen. Auf entsprechende Notwendigkeiten verweisen auch die „Kriterien und Empfehlungen zur Entwicklung eines Kohärenten Fördersystems“ des Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. (…)

Abgrenzungen und Finanzierungsmuster, wie sie die derzeit genutzten Rechtskreise vorgeben, sind in diesem Zusammenhang nicht zielführend. Es gilt eine rechtskreisübergreifende Angebotsstruktur zu entwickeln. Es müssen sich lokal kohärente und verlässliche Übergangsangebote etablieren können. (…)

Den Artikel in vollem Textumfang entnehmen Sie dem Anhang.

www.bv-produktionsschulen.de

Quelle: Bundesverband Produktionsschulen

Dokumente: Finanzierung_von_Produktionsschulen.pdf

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