Finanzierung bildungspolitischer Vorhaben

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Koalition von CDU, CSU und SPD vor-genommen, „[…]gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern.“ So soll beispielsweise ein Rechtsanspruch im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule verankert werden, eine Investitionsoffensive Schule zusätzlich zum Schulsanierungsprogramm angestoßen werden, ein Digitalpakt ins Lebens gerufen werden und das Berufsbildungsgesetz novelliert werden. Die Bundestagsfraktion Die LINKE bemängelt, dass dafür jedoch größtenteils die finanzielle Unterfütterung fehle und hat daher eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Diese hat jetzt ihre Antwort vorgelegt. Sie fällt ziemlich „sparsam“ aus.

Regierungsinterne Haushaltsplanungen

Die angefragten Angaben zu Mehrausgaben für Bildung, zur Aufstockung des Schulstarter Pakets oder zur Kompensation des Wegfalls des Eigenanteils für die Beförderung von Schüler/-innen können zurzeit nicht beantwortet werden. Die Planungen über das Mittelvolumen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen werden unter anderem Gegenstand der aktuell angelaufenen regierungsinternen Haushaltsaufstellungen für die Jahre 2018 und 2019 und der Finanzplanung bis 2022 sein. Auch zu den Ausgaben für den Digitalpakt verweist die Regierung auf interne Beratungen. Gleiches gilt für die finanzielle Ausstattung der Initiative Berufsbildung 4.0. Auch zu den Ausgaben für den Digitalpakt verweist die Regierung auf interne Beratungen. Gleiches gilt für die finanzielle Ausstattung der Initiative Berufsbildung 4.0.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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