Der Bundestag hat am 1. Februar eine Übergangsregelung zum umstrittenen Familiennachzug für Flüchtlinge beschlossen. Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen bleibt über Mitte März hinaus für weitere viereinhalb Monate ausgesetzt. Mit der Mehrheit von 376 Stimmen beschloss der Bundestag in Berlin die von CDU/CSU und SPD vorgeschlagene Übergangslösung. Die künftige Ausgestaltung des Familiennachzugs ist auch unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses deutlich.
Kontroverse Sichtweisen zum Familiennachzug
In der Anhörung argumentierte Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag, dass man zur Integration „Wohnraum, Sprachkurse, soziale Teilhabe, Kitas, Jobs, Schulen“ brauche, die „knappe Güter“ seien. Andererseits seien auch „familiäre Rahmenbedingungen“ für die Geflüchteten essentiell. Daraus folge, dass seine Organisation keiner Politik die Hand reiche, die allein auf die Aussetzung des Familiennachzugs oder aber auf dessen dessen gänzlichen Freigabe setze. Denkbar sei, den Familiennachzug grundsätzlich weiter auszusetzen und Ausnahmen in bestimmten Maß zuzulassen.
Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützte Überlegungen, „an der Aussetzung des Familiennachzugs zeitlich begrenzt mit dem Ziel festzuhalten, eine Anschlussregelung zu finden“, die bestimmten Anforderungen entspreche. Seine Organisation lehne dagegen eine sofortige bedingungslose Aufhebung der Aussetzung ebenso ab wie deren unbegrenzte Festschreibung.
Roland Bank vom UNHCR Deutschland warb dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten zu beenden. Die Familienzusammenführung sei „zentral für einen sicheren und geregelten Zugang zu internationalem Schutz in den Aufnahmeländern“. Auch seien negative Auswirkungen einer Familientrennung integrationshemmend. Dies gelte insbesondere für die dauernde Sorge um die Angehörigen.
Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen katholischen Bischöfe verwies darauf, dass sich die beiden großen Kirchen in Deutschland „mit großer Entschiedenheit gegen die Aussetzung des Familiennachzugs“ gewandt hätten. Dies gelte nun auch für eine Verlängerung der Aussetzung oder gar den völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs. Bereits die Diskussion über eine weitere Aussetzung zeige negative Auswirkungen: „Die Betroffenen sind verunsichert und können mit der Ungewissheit nur schwer umgehen.“
Ungeachtet der in der Anhörung vorgebrachten Kritik beschloss die Mehrheit des Bundestages den Familiennachzug weiter auszusetzen.
1.000 plus Härtefälle: Union und SPD einig beim Familiennachzug
Bis Ende Juli will die mögliche neue große Koalition eine Neuregelung auf den Weg bringen, die ab August die Aufnahme von monatlich 1.000 Familienangehörigen ermöglicht. Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz können seit März 2016 ihre Angehörigen nicht nach Deutschland nachholen wie andere Flüchtlinge. Betroffen sind vor allem Syrer. Im März läuft die Aussetzung des Familiennachzugs aus. In den Sondierungsgesprächen einigten sich Union und SPD bereits darauf, künftig wieder Familienzusammenführungen für diese Gruppe zu erlauben, allerdings begrenzt auf 1.000 Nachzügler pro Monat. Von den Plänen einer möglichen großen Koalition „unberührt“ bleibt die Härtefallregelung nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes. Diese lässt eine Aufnahme aus „völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen“ zu. Diese Härtefälle sollen zusätzlich zum Kontingent kommen dürfen.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; epd; KNA