Zugang von geflüchteten Kindern zur Schule

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte, bietet mit einer interaktiven Landkarte eine Übersicht über den Zugang zu Bildungsangeboten.

Die Regelungen zur Schulpflicht unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Um sich einen Überblick über den Zugang der geflüchteten Kinder zu Bildung zu verschaffen wurden die Bundesländer von der Monitoring-Stelle befragt:

  • Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?
  • Welche Gründe gibt es für diese Frist?
  • Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?
  • Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?
  • Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?
  • Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Die Ergebnisse sind über eine interaktive Landkarte abrufbar oder stehen als PDF Download zur Verfügung.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

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