Die Regierung will Familien entlasten – vom geplanten Gesetz profitieren vor allem kleinere und mittlere Einkommen. Armen Kindern kommt es vorerst aber nicht zugute. Der Gesetzgeber nehme nur Familien in den Blick, die nicht im ALG II-Bezug sind, kritisieren der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) die Maßnahmen des Familienentlastungsgesetzes als nicht weitreichend genug. „Es sind weitere Verbesserungen im SGB II und beim Kinderzuschlag dringend notwendig, um Kinderarmut in Deutschland langfristig zu bekämpfen“, macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich.
Familienentlastungsgesetz – Wer profitiert davon?
Geplant ist eine Kindergelderhöhung: Ab 1. Juli 2019 soll es um zehn Euro steigen, für das erste und zweite Kind also auf 204 Euro, für das dritte auf 210 Euro und für das vierte und jede weitere Kind auf 235 Euro monatlich. Ab 2021 soll es nochmal um weitere 15 Euro steigen. Gleichzeitig soll entsprechend der Kinderfreibetrag erhöht werden, für 2019 und 2020 um je 192 Euro auf dann 7812 Euro. Doch von beidem profitiert eine Gruppe nicht: von Armut betroffene Familien.
Eine weitere Komponente des Familienentlastungsgesetzes ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer. 2019 soll dieser um 132 Euro auf dann 9168 Euro steigen, 2020 auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden. Auch von dieser Regelung profitieren Kinderlose gleichermaßen wie Familien mit Kindern.
Zum Teil sind die Maßnahmen ohnehin gesetzlich geboten. Auf Grundlage des Existenzminimumberichts, der in diesem Jahr erst noch erscheint, müssten beispielsweise die Steuerfreibeträge ohnehin angepasst werden. Frank Hechtner, Steuerexperte der Technischen Universität Kaiserslautern, äußerte tagesschau.de gegenüber, dass es sich bei den Plänen lediglich um ein „erweitertes Pflichtprogramm“ handle. Den „Jugendsozialarbeit News“ gegenüber bekräftigte er seine Auffassung.
Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung Entlastungen für viele Familien. Daher begrüßen der DCV und der SkF, dass die Bundesregierung insoweit die Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode umsetzt. Allerdings sind familienpolitische Maßnahmen dieser Art nicht geeignet, die Lebenssituation der Familien zu verbessern, in denen Kinder in Armut aufwachsen. „Kinder in (Ein-Eltern)- Familien mit niedrigem Einkommen und Kinder von Bezieherinnen und Beziehern von SGB II-Leistungen profitieren nicht von einer Erhöhung des Kindergeldes, da es vollständig auf den Bedarf des Kindes und auf den der restlichen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird“, erklärt SkF Bundesvorsitzende, Anke Klaus.
„Um drohender oder bestehender Armut von Kindern entgegenzuwirken, sind die vorrangigen Sicherungssysteme zu stärken und Leistungen für Kinder besser aufeinander abzustimmen“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher. Auch dieses Reformvorhaben sei im Koalitionsvertrag vereinbart. Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigte Verbesserungen beim Kinderzuschlag als „großen Aufschlag“ an, der in Arbeit sei, aber noch ein wenig Zeit brauche. Den Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen gibt es bereits jetzt, damit eine Familie nicht in Hartz IV rutscht. Doch die Beantragung ist mit vielen bürokratischen Hürden verbunden. Diese sollen abgebaut und der Zuschlag erhöht werden.