Familien mit kleinen Einkommen stärken

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (beide SPD) haben einen Gesetzentwurf zur Stärkung von Familien mit kleinen Einkommen vorgelegt. Mit dem Familienstärkungsgesetz werden die Leistungen für bis zu 1,75 Millionen Kinder von Familien aufgestockt, in denen „die Eltern entweder arbeitslos sind oder im Niedriglohnsektor festhängen“, sagte Heil im Interview der „Welt“. Konkret sollen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ausgeweitet werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. So wird der Staat die vollen Kosten für die Fahrkarten zur Schülerbeförderung übernehmen. Auch das Mittagessen in Schule oder Kita soll kostenfrei werden. Außerdem sollen die Leistungen zur Lernförderung ausgeweitet werden und nicht erst einsetzen, wenn Schüler versetzungsgefährdet sind. Diese Leistungen sollen jährlich rund 210 Millionen Euro kosten. Ferner soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 auf künftig bis zu 183 Euro erhöht und die Auszahlung vereinfacht werden. Weiter soll der Kinderzuschlag künftig nicht mehr komplett entfallen, wenn das Einkommen der Eltern geringfügig steigt. Auch Alleinerziehende sollen den Kinderzuschlag erhalten können, weil Unterhaltsleistungen und der Unterhaltsvorschuss des Staates weniger stark angerechnet werden. Weitere Änderungen betreffen Geringverdiener, die den Gang zum Jobcenter scheuen. Sie sollen den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen können.

Quelle: KNA; Bundesregierung; Die Welt

Ähnliche Artikel

Cover des Kinder- und Jugendhilfereports

Kinder- und Jugendhilfereport 2024 erschienen

Der „Kinder- und Jugendhilfereport“ (KJH-Report) bündelt wichtige statistischen Daten zur gesamten Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und verdichtet sie zu Kennzahlen. Basierend darauf liefert der

Skip to content