Fachkonzept „Assistierte Ausbildung“: Was gefördert wird

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) verfolgt mit der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ das Ziel, möglichst allen jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen. Dazu hatte der Verwaltungsrat die Politik zu Gesetzesänderungen aufgefordert. Nach einer Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales hatte der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Weg für das neue Instrument der „Assistierten Ausbildung“ frei macht. Die Assistierte Ausbildung soll ab 1. Mai 2015 befristet bis zum 30. September 2018 in Kraft treten. Zusammen mit den weiteren ausbildungsfördernden Maßnahmen für Jugendliche wird sie in die Ausschreibung einbezogen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für den 10. April 2015 geplant. Grundlage für die Ausschreibung ist das Fachkonzept, dass die BA dazu verfasst hat. Bis zum Ausschreibungstermin können daran noch Anpassungen bzw. kleinere Änderungen vorgenommen werden – aber grundsätzlich gilt das Fachkonzept. Die mit dem Gesetzbeschluss einhergehende Zielgruppenerweiterung ist in dem Konzept noch nicht berücksichtigt.

In dem Fachkonzept heißt es zunächst zum Inhalt: „(…) Die „Assistierte Ausbildung“ (AsA) hat von Anfang an den Blick auf den Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung, deren erfolgreichen Abschluss und die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu richten. Für den Erfolg der AsA ist maßgeblich, ob der erfolgreiche Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurden. Die weiteren Ziele (z. B. Begründung und Stabilisierung eines Ausbildungsverhältnisses) sind vorgelagert.“ Weiterhin werden unter anderem Vorgaben zu Verlauf und Umfang der „Assistierten Ausbildung“, förderfähigen Teilnehmern und Betrieben und den weiteren beteiligten Akteuren gemacht.

Verlauf und Umfang der „Assistierten Ausbildung“

„Die assistierte Ausbildung gliedert sich in drei Phasen:

  • Phase I: Bis spätestens zum 31.10. des Beginnjahres: Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, berufspraktische Erprobungen und aktive Ausbildungsstellenakquise sowie Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss
  • Phase II: Bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss: Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Phase III: Bis maximal drei Monate nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss: Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe beim Übergang in versicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung

Der zeitliche Umfang der Begleitung und Unterstützung der Teilnehmenden beträgt:

  • Phase I: 39 Stunden pro Woche (inklusive berufspraktischer Erprobungen)
  • Phase II: Individuell auf den Teilnehmenden bezogenes Angebot der Begleitung und Unterstützung; mindestens vier bis max. neun Stunden für Austausch- und Lernangebote pro Woche
  • Phase III:Individuell auf den Teilnehmenden bezogenes Angebot der Begleitung und Unterstützung; mindestens zehn Stunden pro Woche während Arbeitslosigkeit; mindestens zwei Stunden pro Woche während Arbeitsverhältnis. (…)“

Förderfähiger Betrieb

Förderfähig ist „jeder Betrieb, der

  • einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung nehmen möchte oder
  • einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen hat oder
  • einem Teilnehmenden nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anbietet oder
  • einen Teilnehmenden nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss in versicherungspflichtige Beschäftigung einstellt“

Akteure neben der Bundesagentur für Arbeit

„Bildungsträger

Der Bildungsträger der AsA ist mit mehreren Akteuren (Ausbildungsbegleiter, Sozialpädagogen, Lehrkräfte) beteiligt. (…) Der Personalschlüssel beträgt für die Mindesteilnehmerplatzzahl sowie die darüber hinaus zugewiesenen Teilnehmenden:

  • Ausbildungsbegleiter : Teilnehmenden = 1 : 24
  • Sozialpädagogen : Teilnehmenden = 1 : 32
  • Lehrkräfte : Teilnehmenden = 1 : 36 (…)

Ausbildungsbetrieb

Die Betriebe stellen die zweite wichtige Säule bei der AsA dar. Ohne die Bereitstellung entsprechender Ausbildungsstellen bei gleichzeitiger Kenntnis über die spezifischen Förderbedarfe des förderfähigen Personenkreises können die Ziele der AsA nicht erreicht werden. Deswegen ist es von Beginn an wichtig, den Betrieben eine ebenso intensive Begleitung anzubieten. Die Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Ausbildung werden als Angebot vom Bildungsträger parallel zu den Unterstützungsleistungen für die Teilnehmenden durchgeführt. Der Ausbildungsbetrieb sollte dabei im Interesse seines Auszubildenden dessen Begleitung in der AsA aktiv unterstützen und die Angebote des Bildungsträgers für seinen Betrieb nutzen.

Berufsschule

Im Interesse ihrer Schüler sollte die Berufsschule die Arbeit der Ausbildungsbegleitung aktiv unterstützen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Berufsschule das Angebot in Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit und des Ausbildungsbegleiters bei den Lehrkräften der Berufsschule bekannt macht und für Transparenz über die Unterstützungsmöglichkeiten der AsA sorgt. Die Berufsschule sollte dem Ausbildungsbegleiter ermöglichen, seine Unterstützungsangebote situationsabhängig in der Schule anbieten zu können (z. B. Bereitstellen von Räumlichkeiten für Gespräche). (…) Zusätzlich wäre es sinnvoll, dass seitens der Berufsschulen ein Ansprechpartner/Koordinator für den Ausbildungsbegleiter benannt wird. (…)

Ziele und Inhalte in den einzelnen Phasen und den Aufgabenfeldern bei der Teilnehmendenbetreuung

  • Integration in Ausbildung Ziel ist, dass der Teilnehmende innerhalb der Phase I eine passende Ausbildungsstelle in einem Betrieb erhält. Deshalb sollen berufspraktische Erfahrungen nur in einem potentiellen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden.
  • Ziel ist die Entwicklung und Festigung einer auf die individuellen Kompetenzen des Teilnehmenden abgestellten beruflichen Perspektive. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Teilnehmende ggf. bereits für sich seine Berufswahlentscheidung getroffen und damit Erfahrungen gesammelt hat.
  • Ziel ist die Aufnahme einer passenden betrieblichen Ausbildung.
  • Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung des Teilnehmenden im Ausbildungsverhältnis und die Sicherung des Ausbildungsabschlusses, um eine dauerhafte Integration zu erreichen.
  • Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung des Teilnehmenden im Ausbildungsverhältnis, um eine Lösung des Ausbildungsvertrages zu verhindern. (…)

Ziele und Inhalte in den einzelnen Phasen und den Aufgabenfeldern bei der Betriebsbetreuung

  • Durch Akquise des Bildungsträgers sollen Betriebe für die AsA gewonnen werden. Hierzu gehört eine umfassende Beratung der Betriebe über den Nutzen der Teilnahme an der AsA.
  • Betriebe, die zumindest einen Teilnehmenden als Auszubildenden einstellen wollen und aktuell nicht oder nicht mehr in diesem Beruf ausbilden, können durch den Bildungsträger die erforderlichen Unterstützungsleistungen erhalten, um für diesen Personenkreis einen Ausbildungsstelle zur Verfügung zu stellen.
  • Der Betrieb erhält Unterstützungsleistungen durch den Bildungsträger, wenn bei grundsätzlicher Bereitschaft des Betriebes zur Einstellung eines Teilnehmenden in Ausbildung noch Unsicherheiten bestehen, ob ein Teilnehmender die Anforderungen des Betriebs erfüllt (Passgenauigkeit).
  • Durch die Unterstützung des Bildungsträgers sind das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren, Abbrüche zu vermeiden und ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss sicherzustellen. (…)

Vermeidung von Doppelbetreuung

Zur Vermeidung, dass dieselben Aufgaben von mehreren Akteuren in verschiedenen Fördermaßnahmen wahrgenommen werden, ist eine gleichzeitige Teilnahme an AsA mit folgenden Maßnahmen der BA ausgeschlossen:

  • ausbildungsbegleitende Hilfen (abH),
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-Pro),
  • Berufseinstiegsbegleitung (BerEb, BerEb-Bk),
  • begleitende betriebliche Ausbildung (bbA),
  • außerbetriebliche Ausbildung (BaE, Reha- Ausbildungen nach § 117 SGB III). (…)

Beabsichtigte Vertragsgestaltung

Feste Platzkapazitäten bis zum 31. Oktober des Beginnjahres; danach teilnehmerbezogen bis 31.08. drei Jahre nach dem Beginnjahr und individuelle Vertragsverlängerung analog BaE. Der Angebotspreis ist ein Festpreis pro besetzten Teilnehmerplatz für die gesamte Förderdauer.
Es wird ein Vertrag über einen Jahrgang (Laufzeit: Frühjahr 2015 bis Ende der Ausbildung – Herbst 2018 bei 3-jährigen Ausbildungen) mit einer Option für einen weiteren Jahrgang mit Beginn im Frühjahr 2016 geplant, da AsA in dieser Form lediglich die Übergangszeit bis zu einer rechtlichen Regelung überbrücken soll. (…) “

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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