Durch das ab 1. August 2016 geltende „Rechtsvereinfachungsgesetz“ ergeben sich Änderungen der SGB II-Leistungen für Auszubildende. Der Rechtsanwalt Joachim Schaller aus Hamburg hat ein ausführliches Skript zu existenzsichernden Leistungen für Auszubildende verfasst. Insbesondere geht es um ergänzende und aufstockende SGB II-Leistungen.
Das ausführliche Skript „SGB II und Ausbildunsförderung“ kann über aufgeführten Link runter geladen werden.“
Quelle: Harald Thomé