Existenzsichernde Leistungen für Auszubildende

Durch das ab 1. August 2016 geltende „Rechtsvereinfachungsgesetz“ ergeben sich Änderungen der SGB II-Leistungen für Auszubildende. Der Rechtsanwalt Joachim Schaller aus Hamburg hat ein ausführliches Skript zu existenzsichernden Leistungen für Auszubildende verfasst. Insbesondere geht es um ergänzende und aufstockende SGB II-Leistungen.

Das ausführliche Skript „SGB II und Ausbildunsförderung“ kann über aufgeführten Link runter geladen werden.“

Link: tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Schaller___SGB_II_und_Ausbildungsfoerderung_20160904.pdf

Quelle: Harald Thomé

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