Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten haben die Einführung einer Jugendbeschäftigungsinitiative beschlossen. Insgesamt werden 6 Mrd. € für die Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit für den Zeitraum 2014 bis 2020 eingeplant. Die Hälfte dieser Förderung soll aus dem Europäischen Sozialfonds gespeist werden, die anderen drei Milliarden durch eine eigens eingeführte Haushaltslinie im Bereich der Kohäsionspolitik. Die Zustimmung des Europäischen Parlamentes zum Gesamtplan steht allerdings noch aus.
Für die Umsetzung dieser neuen Beschäftigungsinitiative legte der europäische Rat einen ersten Entwurf vor. Maßnahmen, die derzeit im politischen Entstehungsprozess sind, sollen finanziell gefördert werden. Dazu zählen z.B. die Einführung einer Jugendgarantie, ein Qualitätsrahmen für Praktika und eine Allianz für Ausbildungsverhältnisse. Die Gelder können von allen Regionen in der EU beantragt werden, die eine Jugendarbeitslosenquote von mehr als 25% aufweisen.
Durch die Initiative wird erstmals ein klarer Anreiz geschaffen, junge Menschen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds zu unterstützen: Jede Finanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds in der förderfähigen Region wird um einen Betrag in gleicher Höhe aus der eigenständigen Haushaltslinie ergänzt. Soweit der Plan. Nun müssen die zuständigen Generaldirektionen der Europäischen Kommission die konkreten Fördervorgaben ausarbeiten und die Gesetzesgrundlagen vorbereiten.
Quelle: Jugendpolitik in Europa