Seit 1. Juli 2020 hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft – Jugendpolitik und „Youth Work“ in Europa voranzubringen bleibt ein Thema, findet Alexander Hauser, zuständiger Referent bei der BAG KJS. Zum 13. Mal übernimmt Deutschland für sechs Monate den Vorsitz des Rates der Europäischen Union* und auch diese wird von der Bewältigung der Coronakrise bestimmt sein. Trotzdem bleibt die politische Agenda offen für Themenschwerpunkte, die schon vor der Coronakrise gesetzt wurden, darunter auch das nur selten im Vordergrund stehende Thema einer gemeinsamen europäischen Jugendpolitik und dem Werben für ein gemeinsames Verständnis und Konzept von „Youth Work“** innerhalb der europäischen Union. Alexander Hauser lotet für die „Jugendsozialarbeit News“ die Möglichkeiten aus und ordnet die politischen Vorhaben ein.
Zuständig für die Umsetzung der Vorhaben im Jugendbereich während der Ratspräsidentschaft ist das BMFSFJ in Verbund mit der nationalen Agentur „Jugend für Europa“. Die einzelnen Vorhaben wurden 22. Juni 2020 im Rahmen einer Onlinepräsentation vorgestellt. In Anlehnung an die seit letztem Jahr in Kraft getretenen neuen EU-Jugendstrategie 2019 – 2024 werden die drei Paradigmen „Beteiligung, Begegnung und Befähigung“ bearbeitet. Mit „Befähigung“ ist zuvorderst die qualitative Weiterentwicklung von Youth Work auf europäischer Ebene gemeint. Hierzu wird der Prozess einer gemeinsamen europäischen „Youth Work Agenda“ vorangetrieben, der im Dezember mit der Veranstaltung eines europäischen „Youth Work Convents“ in Berlin einen wichtigen Zwischenschritt erreichen soll. Unter dem Stichwort Beteiligung wird der europäische Jugenddialog gestärkt und unter Begegnung soll für die europäischen Freiwilligendienste (zusammengefasst im Europäischen Freiwilligenchor ESK) geworben werden.
Für die (europäische) Jugendsozialarbeit ist das Voranbringen der Youth Work Agenda von besonderem Interesse. Es gilt einen qualitativen Rahmen in allen Ländern der EU zu schaffen, durch den Youth Work für alle jungen Menschen wirksam werden kann. „Befähigung“ setzt hierbei allerdings „Beteiligung“ voraus. Ohne die Einbeziehung der Träger von Youth Work, also auch der Jugendsozialarbeit und ohne die Beteiligung von jungen Menschen aus diversen sozialen Kontexten, wird eine europäische Youth Work Agenda wenig Durchschlagkraft auf der jugendpolitischen und noch weniger auf der Ebene der Praxis von Youth Work erfahren. „Bei der European Youth Work Agenda handelt es sich um ein Vorhaben, an das ein mehrjähriger Umsetzungsprozess auf europäischer und nationaler, regionaler und kommunaler Ebene anschließen soll und von dem erwartet wird, das Arbeitsfeld Youth Work zu prägen. Um diesem hohen Anspruch gerecht werden zu können, ist die Beteiligung aller relevanten Akteure einschließlich junger Menschen selbst bei der Entstehung und Umsetzung der Agenda unerlässlich.“ AGJ, 2019
Jugendsozialarbeit in Deutschland kann hier durchaus, nimmt sie ihren jugend- und sozialpolitischen Auftrag ernst, einen Beitrag leisten. Jugendsozialarbeit hat die Zugänge zu jungen Menschen, die über weniger Beteiligungschancen verfügen und Jugendsozialarbeit kann für diese jungen Menschen auch einen Zugang, zumindest einen interessenvermittelnden, in die politischen Entscheidungsstrukturen verschaffen.
Links zu weiterführenden Informationen zur Ratspräsidentschaft und der Youth Work Agenda:
- Die zentrale Webseite der Bundesregierung: www.eu2020.de
- IJAB – Zu den Schwerpunkten der deutschen Ratspräsidentschaft im Bereich Jugend: https://ijab.de/alle-kurzmeldungen/schwerpunkte-deutscher-eu-ratspraesidentschaft-im-bereich-jugend
- Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2020/European_Youth_Work_Agenda.pdf
- Stellungnahme des BDKJ – Hauptausschuss zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft: https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/6/6.14_Jetzt_erst_recht_Fuer_unser_Europa.pdf
Quelle: BAG KJS