EU-Haushalt beschlossen – Ein Blick auf die für die Jugendsozialarbeit relevanten Förderprogramme

Nach dem sich noch im alten Jahr nach zähem Ringen die Mitgliedsländer auf einen neuen EU-Haushalt einigen konnten wurde dieser am 17. Dezember 2020 vom EU-Parlament bestätigt. Somit steht dem Start der neuen siebenjährigen Förderperiode ab Januar 2021 nichts mehr im Wege. Mit dem EU Haushalt im Umfang von 1,8 Billionen Euro wurden zudem umfassende Corona-Hilfen beschlossen. Hätte es keine Einigung gegeben, hätte der EU von Januar 2021 an nur noch eine Art Nothaushalt zur Verfügung gestanden. Zahlreiche Programme hätten nicht starten können. Wie ist der Umfang und was sind die wichtigsten Änderungen der Förderprogramme, die auch für den Jugendbereich relevant sind? Darauf gibt Alexander Hauser, Fachreferent für Jugendsozialarbeit und Europa im Netzwerk der BAG KJS, eine Antwort.

Das Jugend- und Bildungsprogramm Erasmus+

Das künftige Budget für Erasmus+ umfasst etwas mehr als 26 Mrd. Euro und wurde im Vergleich zur vorherigen Förderperiode nahezu verdoppelt. Ein großer Wermutstropfen bleibt, Großbritannien wird auf Grund der ebenfalls Ende letzten Jahres beendeten BREXIT-Verhandlungen, nicht mehr am Erasmus-Programm teilnehmen. Dies gilt auch für das europäische Solidaritätskorps.

Insgesamt soll das Programm noch inklusiver werden. Das Ziel ist, möglichst vielen Teilnehmenden den Zugang zur grenzüberschreitenden Bildung zu ermöglichen. Im Jugendbereich wird durch ein Akkreditierungsverfahren bei den Mobilitäten auf mehr institutionelle Förderung umgestellt. Neu sind sogenannte „Smallscale Projekte“ möglich, d.h. kleinere Projekte mit weniger Antragsaufwand und pauschaliertem Budget. “DiscoverEU”, worüber das kostenlose Interrail-Tickets vergeben wird, wird mit einer Bildungskomponente angereichert. Im Bereich der Erwachsenenbildung sind jetzt auch Mobilitäten für Lernende vorgesehen. Das Programmhandbuch ist in Vorbereitung, wird aber nicht vor März 2021 veröffentlicht werden. Damit ist eine erste Antragsstellung vor April wohl kaum möglich.

Informationen zum Inhalt und zur Ausgestaltung der Bildungsprogramme sind auf den Seiten der nationalen Agenturen „Jugend für Europa“ und „NABIBB Bildung für Europa“ zu finden.

Das Europäische Solidaritätskorps

Hier werden Fördermittel in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Bis zu 270.000 junge Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, durch Freiwilligentätigkeit oder durch eigene Solidaritätsprojekte einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und humanitärer Herausforderungen zu leisten. Das Programm will nicht nur inklusiver, sondern auch digitaler und umweltfreundlicher sein. Der Bereich „Jobs und Praktika“ wird ab 2021 im Europäischen Solidaritätskorps nicht mehr fortgeführt. Aktuelle Informationen hier:

Der Europäische Sozialfonds+ (ESF+)

Der ESF+ wird nach dem Zusammenschluss mit der Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI), dem Fonds für europäische Hilfe für am stärksten benachteiligte Personen (FEAD), dem EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und dem Gesundheitsprogramm zum ESF +. Die Fusion soll den Zugang zu Geldern vereinfachen. Der neue ESF + wird zu einer Hauptfinanzierungsquelle für mittel- und langfristige Integrationsinitiativen. Mindestens 25 Prozent seiner Mittel sollen für Initiativen zur sozialen Eingliederung und zur Bekämpfung der Armut sowie für einen allgemeinen Schwerpunkt auf der Arbeitsmarktintegration verwendet werden. Die Ko-Finanzierungssätze für den ESF+ wurden zum Teil gemindert, z.B. für die entwickelteren Regionen (gilt für fast ganz Deutschland) von 50% auf 40%. Beim ESF+ konnten sich die Mitgliedsländer noch nicht abschließend über bestimmte Anteile in der Finanzierungsstruktur einigen. Der Zeitplan für das Operationelle Programm des Bundes (Bundes ESF) verzögert sich und das BMAS geht davon aus, dass erste Ausschreibungen erst im Herbst 2021 veröffentlicht werden können.

Asyl- und Migrationsfonds AMF (vormals AMIF)

Insgesamt wurde der AMF auf 9,8 Mrd. Euro aufgestockt und für Deutschland stehen in den sieben Jahren etwa 1,5 Mrd. Euro zu Verfügung. Für jede Person aus einem Resettlement-Programm oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat soll der aufnehmende Mitgliedstaat 10.000 Euro erhalten; für eine Person, die aus humanitären Gründen aufgenommen wird, 8.000 Euro. Ab Mitte 2021 soll eine AMIF-Dauerausschreibung veröffentlicht werden, auf die sich Projektträger kontinuierlich bewerben können. Zuständig für die Verwaltung des Programmes ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF. Es stehen derzeit noch keine aktuellen Informationen zur Verfügung.

Corona Fonds – REACT-EU

Hier handelt es sich nicht direkt um eine Förderung innerhalb des EU-Haushaltes 2021 – 2027. Die Aufstockung der Strukturmittel um 47,5 Milliarden Euro, welche an die Regionen fließen, reichen aber in die neue Förderperiode bis 2022 hinein. Die Mitgliedsländer können flexibel darüber entscheiden, über welche Strukturprogramme sie die Mittel einsetzen. Die Förderung kann ohne Kofinanzierungsanteil erfolgen (100% Finanzierung). Deutschland erhält rund 2,4 Milliarden Euro und der Übergang von der alten in die neue Förderperiode 2021-2027 wird erleichtert. Die Verteilung der Gelder auf die einzelnen Bundesländer wurde bereits intern vereinbart, nach einem Schlüssel. Dort werden die Fördermittel auch über den ESF verteilt. In manchen Ländern (z.B. Baden-Württemberg) finden aktuell die ersten Ausschreibungen statt.

Quelle: BAG KJS: Alexander Hauser – Fachreferent für Jugendsozialarbeit und Europa

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