Den Einstieg in Ausbildung oder Arbeit für Jugendliche und Flüchtlinge erleichtern – Förderanträge für Mittel des Bundes-ESF bis 6. Februar stellen

Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung des Arbeitsmarkts in Deutschland in den letzten Jahren hat sich die Chance, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden, auch für Menschen verbessert, für die der Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus individuellen oder strukturellen Gründen erschwert ist. Allerdings profitieren diese aktuell nur unterdurchschnittlich von der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt. Mit der ESF-Integrationsrichtlinie gewährt der Bund Zuwendungen zu Projekten, die das Ziel haben, bestimmte betroffene Personengruppen stufenweise und nachhaltig in Arbeit oder Ausbildung zu integrieren oder die (Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses herbeizuführen.

Zielgruppe der ESF-Förderung

Häufig stehen der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung mehrere Hemmnisse entgegen. Dazu gehören z. B. Langzeitarbeitslosigkeit, fehlende oder geringe schulische sowie berufliche Qualifikationen, mangelnde Sprachkenntnisse, gesundheitliche Einschränkungen, eine prekäre finanzielle Lage oder problematische Wohnbedingungen. Oftmals treten diese Schwierigkeiten kumuliert auf. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene finden auf sich selbst gestellt häufig keinen Einstieg in Arbeit oder Ausbildung. Unter ihnen ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund besonders hoch.

Die mit ESF-Mitteln geförderten Projekte sollen insbesondere folgenden Personengruppen zu einer Anstellung bzw. einem Abschluss verhelfen:

  • Jugendliche und junge Erwachsene von 18 bis 35 Jahren
    – deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen oder strukturellen Gründen erschwert ist, darunter Langzeitarbeitslosigkeit, defizitäre schulische/berufliche Qualifikation oder Migrationshintergrund und
    – die von den Eingliederungsleistungen der Jobcenter (SGB II) oder der Agenturen für Arbeit (SGB III) nicht oder nicht mehr erfolgreich erreicht werden,
  • Personen, die noch keinen verfestigten Aufenthalt haben, aber zumindest einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt (Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge).

Zuwendungen werden Trägern zu Projekten gewährt, die in Kooperationsverbünden unter aktiver Beteiligung von Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie von Jobcentern oder Agenturen für Arbeit durchgeführt werden.

Gegenstand der Förderung

Mit der ESF-Integrationsrichtlinie Bund werden Projekte in drei Handlungsschwerpunkten gefördert:

  • Integration statt Ausgrenzung (IsA)
  • Integration durch Austausch (IdA)
  • Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)

Verfahren

Innerhalb der Förderperiode 2014 bis 2020 wird zunächst eine Förderrunde durchgeführt
(einstufiges Antragsverfahren). Projektanträge sind in elektronischer Form über ein dialoggesteuertes System einzureichen, das unter dem Internet-Portal www.zuwes.de verfügbar ist. Zusätzlich sind die Anträge in schriftlicher Form einzureichen beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Abteilung VI – Referat EF 2 ESF
Programmumsetzung
53107 Bonn.

Die Projektanträge sind bis zum 6. Februar 2015 zu stellen. Anträge auf Förderung müssen neben den Absichtserklärungen oder verbindlichen Kooperationsvereinbarungen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Fachliche Qualität des Antrags
  • Administrative und fachliche Eignung des Antragstellers
  • Finanzierungsplan.

Quelle: BMAS

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