Ermittlung des Existenzminimus

Die “ Ermittlung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Anfrage an die Bundesregierung. Darin verweist die Fraktion darauf, dass die Grundsicherung ein solches Existenzminimum garantieren solle. Die Höhe der Regelsätze als Bestandteil dieses angestrebten Minimums ziele im Grundsatz auf die Deckung des Bedarfs des notwendigen Lebensunterhalts ohne die Kosten für Unterkunft und Heizung. Wissen wollen die Abgeordneten, auf welche Art und Weise und in welcher Höhe seit dem Jahr 1990 die Regelsätze jährlich ermittelt beziehungsweise angepasst wurden. Auch fragen sie unter anderem, in welcher Höhe parallel die Lebenshaltungskosten und die durchschnittlichen Löhne stiegen.“

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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