Interkulturelle Öffnung und kultursensible Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben eine „Gemeinsame Erklärung zur interkulturellen Öffnung und zur kultursensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund“ erarbeitet. Die Erklärung richtet sich an die Verbände selbst, an Menschen mit Migrationshintergrund und ihre Organisationen, an die Politik und die Sozialverwaltungen, die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund uneingeschränkten Zugang zu bedarfsgerechten Leistungen des Sozialsystems und zur vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.

Schon bei der Bewusstseinsbildung hakt es…

Für die interkulturelle und inklusive Weiterentwicklung von Angeboten und Leistungen für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund sehen die Wohlfahrtsverbände insbesondere Handlungsbedarf

  • im Hinblick auf die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema i.S.v. Bewusstseinsbildung,
  • im Hinblick auf die Verbesserung der Information und Beratung der Leistungsberechtigten,
  • auf der Ebene der (Weiter-)Entwicklung der interkulturellen Kompetenz der Leistungsanbieter im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung,
  • im Hinblick auf die Vernetzung zwischen den verschiedenen Bezugs- und Unterstützungssystemen für Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund.

Beratung im Sozialraum der betroffenen Menschen anbieten

Damit Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund einen verbesserten Zugang zu Leistungen und Angeboten im Bereich der sozialen und beruflichen Teilhabeleistungen erhalten können, ist die Implementierung bedarfsgerechter Beratung und Information von zentraler Bedeutung. Die Beratungs- und Informationstätigkeit in der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung sowie innerhalb der Sozialpsychiatrie ist bisher in der Regel durch „Komm-Strukturen“ geprägt. Erfahrungen aus der Arbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund zeigen jedoch, dass bestimmte benachteiligte Gruppen mit Migrationshintergrund besser zu erreichen sind, wenn die Beratung im Sozialraum der Menschen stattfindet. Hier sind – von den Akteuren der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund sowie unter Einbeziehung von Migrantenorganisationen – geeignete Angebotsstrukturen zu entwickeln.

Um die gesellschaftlichen Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund zu verbessern, fordert die Erklärung alle relevanten Akteure auf, die Bemühungen um eine gezielte Aufklärungsarbeit, Information und Beratung zu intensivieren. Da während der Schulzeit prinzipiell noch alle Familien erreichbar sind, sollten Bemühungen möglichst schon hier ansetzen und in enger Kooperation mit den weiterqualifizierenden Einrichtungen und Diensten erfolgen.

Quelle: BAG FW

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