Erklärung: Teilhabe und Ausbildung für alle jungen Menschen – Inklusion muss jetzt beginnen

Inklusion ist ein Menschenrecht und daher nicht verhandelbar. Inklusion im Verständnis der Jugendsozialarbeit heißt: Alle jungen Menschen haben ein Recht auf vollständige Teilhabe und Ausbildung. Inklusion zu realisieren verlangt nicht nur individuelle Unterstützung, sondern auch strukturelle Veränderungen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. fordert hierzu das Recht auf Förderung und Ausbildung für alle jungen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Beeinträchtigungen, Bedürfnissen und Talenten ein. Dieses Recht zu realisieren erfordert einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, der auch die Organisation von Bildung und Arbeit grundlegend verändern wird. Die BAG KJS will diesen Wandel mitgestalten. Katholische Jugendsozialarbeit entwickelt ihre Angebote im Sinne einer individuellen Förderung kontinuierlich weiter und zielt auf Befähigung und Ermächtigung aller jungen Menschen ab. In einer Erklärung macht BAG KJS unmissverständlich deutlich: Inklusion muss jetzt beginnen! Die Inklusionserklärung liegt auch als Broschüre vor, in die eine Übersetzung in einfache Sprache integriert ist.

Quelle: BAG KJS

Ähnliche Artikel

Der Bildausschnitt zeigt eine Hand, die mit einem Kugelschreiber ein Kreuz auf einem blauen Wahlzettel machen möchte.

Jugendliche nehmen das Wählen ernst

Für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) haben Thorsten Faas, Sigrid Roßteutscher und Armin Schäfer analysiert, wie junge Menschen über die vergangene Bundestagswahl denken. Weniger das Ergebnis, mehr

Demonstrierende junge Frauen mit bunten Plakaten, die auf das Problem des Klimawandels hinweisen und von denen eine Frau ein Megaphon in der Hand hält.

Hürden und Schwierigkeiten für die Jugendbeteiligung

Aktuelle Forschungsbefunde des Deutschen Jugendinstituts (DJI) machen deutlich, dass strukturelle Hürden und soziale Ungleichheit verhindern, dass Kinder und Jugendliche ihre gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte wahrnehmen können.

Zum Inhalt springen