Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zur Instrumentenreform

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielte eine Einigung zu den Reformen am Arbeitsmarkt. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit sind folgende Veränderungen des Gesetzes relevant: ## Die Förderung der Einstiegsqualifizierung bleibt auf Dauer erhalten und wird als unbefristetes Regelinstrument im dritten Sozialgesetzbuch formuliert
## Die Bundesagentur für Arbeit soll bei der Umsetzung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen im Sinne größerer Flexibilität passgenaue Lösungen vor Ort erarbeiten. Dies gilt für Produktionsschulen und Jugendwerkstätten gleichermaßen, wie für vergleichbare Angebote auf Landesebene. Die Bundesregierung sagte verbindlich zu, auf eine Anpassung des BVB-Fachkonzepts hinzuwirken. „

Quelle: Bundesrat; Bundesregierung; Vermittlungsausschuss

Dokumente: Beschlussempfehlung__1707775_vom_22.11.2011.pdf

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