Der Begriff „Jugendberufsagentur“ fasst die verschiedenen Kooperationsformen der Sozialleistungsträger mit dem Ziel, die Leistungen nach SGB II, SGB III und SGB VIII für junge Menschen zu bündeln und zu verzahnen, zusammen. Der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt soll durch die Arbeit der Jugendberufagenturen verbessert werden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedete am 23. September 2015 Empfehlungen für eine gelingende Zusammenarbeit an diesen Schnittstellen der Sozialgesetzbücher. Daraus wurden jetzt Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen abgeleitet.
Als Erfolgsmerkmale werden genannt und näher erläutert:
- Gemeinsame Leitidee und gemeinsamer Gestaltungswille
- Kooperationspartner „auf Augenhöhe“
- Einbindung von Schule und weiteren Netzwerkpartnern
- Zielgruppe: junge Menschen
- Gemeinsame Anlaufstelle
- Zielvereinbarungen und Erfolgsindikatoren
- Harmonisierung von Abläufen und Angeboten
- Transparenz
- Datenschutzkonformer Informationsaustausch
- Jugendberufsagenturen als entwicklungsoffenes, lernendes System
Quelle: Deutscher Verein