Energiekosten gefährden Jugend- und Azubiwohnen

Der Verband der Kolpinghäuser (VKH) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schlagen Alarm. Die Einrichtungen des Jugend- und Azubiwohnens mussten bereits in der Coronapandemie hohe Einnahmeverluste hinnehmen. Ohne unter Rettungsschirme auf Bundesebene schlüpfen zu können, sind die Rücklagen aufgebraucht. Über die Bundesländer konnte eine ausreichende finanzielle Unterstützung nur in Einzelfällen erreicht werden. Die drastisch steigenden (Energie-) Kosten stellen aktuell ein existenzielles Problem für die gemeinnützigen Einrichtungen des Jugend- und Azubiwohnens dar. Abermals scheinen Jugendwohneinrichtungen nicht unter die Hilfsprogramme des Bundes zu fallen. Zur Abfederung der extrem gestiegenen Kosten in den Bereichen Energie und Catering sowie der absehbar stark steigenden Personalkosten fordern VKH und ZDH eine bundesweite Anhebung der Tagessätze im sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnen zunächst befristet bis April 2023.

Tagessätze anheben – Verbände fordern eine klare Vorgabe des Bundes

Der VKH rechnet mit Kostensteigerungen im Bereich Energie um 30 % und einer allgemeinen Teuerungsrate von mindestens 8 %. Die Jugendwohneinrichtungen gehen von Mehrkosten zwischen 200.000 € bis 400.000 € aus – Tendenz steigend. Ohne eine Nachverhandlung bei den Tagessätzen, die der Finanzierung der Wohnheimplätze zugrunde liegen, können laut VKH diese enormen Mehrkosten nicht gestemmt werden. 

In einigen Kommunen zeigen sich Jugendämter und Schulbehörden gesprächsbereit und arbeiten an lösungsorientierten Ansätzen. Eine Vielzahl an Kommunen ist jedoch bedauerlicherweise für Nachverhandlungen bisher nicht erreichbar. 

Eine klare Vorgabe des Bundes über eine zumindest vorübergehende Erhöhung des Tagessatzes auf Höhe der Inflationsrate ist aus Sicht der Verbände notwendig. Eine solche pauschale Regelung würde zudem die Jugendämter von Nachverhandlungen mit jeder der rund 500 Einrichtungen des Jugend- und Azubiwohnens entlasten. 

Quelle: VKH 

Ähnliche Artikel

Verfassungsgericht sieht kein Grundrecht auf BAföG

Studierende haben keinen unmittelbaren verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistung zur Aufnahme eines Studiums. Weder ein menschenwürdigens Existenzminimum noch das Sozialstaatsprinzip könnten als Begründung für Unterstützung

Ohne sie ist alles nichts

Unter dem Motto „Ohne sie ist alles nichts“ fand der 14. Dialogtag der Katholischen Jugendsozialarbeit (KJS) Bayern Mitte Oktober in Regensburg statt. Im Mittelpunkt der

Skip to content