Angesichts der Inflation und der durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiekosten fordern Erwerbslosengruppen und die Nationale Armutskonferenz (NAK) gezielte Hilfen für in Armut lebende Haushalte. Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten sollen, sind für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung nur 200 Euro vorgesehen. Im Rahmen einer Pressekonferenz kritisierte die NAK diesen Betrag als nicht ausreichend, um die ansteigenden Stromkosten aufzufangen. Zusätzlich zu dem Energiekosten-Problem sehen sich Hartz-IV-Bezieher*innen damit konfrontiert, die hohe Inflation auszugleichen. Der Regelsatzanstieg um 3 Euro zu Beginn des Jahres decke die Preissteigerungen keinesfalls, stellte Jürgen Schneider für die NAK klar. Schon vor der hohen Inflation, der Pandemie oder dem Ukraine-Krieg hätte der Regelsatz nach Berechnungen von Sozialverbänden mindestens 160 Euro höher liegen müssen. Alleinstehende Erwachsene über 25 Jahren erhalten derzeit 449 Euro Hartz IV. Das Erwerbslosenbündnis ‚AufRecht bestehen‘ plädiert dafür, die Stromkosten aus dem Regelsatz herauszulösen. Stattdessen soll ein existenzsicherndes Volumen an Kilowattstunden vom Grundsicherungsträger übernommen werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. ist Mitglied in der NAK und unterstützt die Forderung nach einen existenz- und teilhabesichernden Regelsatz.
Quelle: NAK