In Familien die alltägliche Belastung groß ist und es bleibt wenig Zeit für nicht unmittelbar notwendige Dinge. Doch die alle fünf Jahre stattfindende Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) ist besonders für Familien wichtig. Dient die EVS doch unter anderem zur Ermittlung des Existenzminimums von Kindern. Je weniger Haushalte teilnehmen, desto weniger zuverlässig sind aber die Ergebnisse. Für betroffene Familien kann dies erhebliche Konsequenzen haben, wenn das Existenzminimum von Kindern zu gering bemessen wird. Darum ruft Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zu einer breiten Beteiligung an der Erhebung des Statistische Bundesamts auf. Es wird genau erfasst, wofür ausgewählte Haushalte ihr Geld ausgeben. Diese Daten beeinflussen, wie hoch die Unterstützung für Kinder im neuen Bürgergeld und wie hoch der Kinderzuschlag ausfällt. Auch das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag sowie der Mindestunterhalt und der Unterhaltsvorschuss hängen von diesen Daten ab. Um eine große Anzahl an Familien zur Teilnahme zu motivieren, wird die Aufwandsentschädigung für Familien auf 150 Euro aufgestockt. Für eine Teilnahme an der EVS meldet man sich online an.
Quelle: BMFSFJ