Derzeit nähen auch viele soziale Einrichtungen Masken selbst; zum Teil werden diese auch vertrieben. Wichtig ist hier allerdings die richtige Kommunikation: Sie dürfen nicht als Medizinprodukt vertrieben und beworben werden und auch nicht als solche eingesetzt werden, z. B. in Pflegeeinrichtungen. Das Wort „Schutz“ sollte nicht benutzt werden, da es sich dabei um einen medizin-rechtlich geschützten Begriff handelt. Vereinzelt sollen bereits Abmahnungen erfolgt sein. Vielfach wurden Näh-Anleitungen übers Internet verbreitet und zum Download angeboten. Dabei ist entscheidend, dass diese Anleitungen auch im Dateinamen nicht das Wort „Schutz“ führen. Begriffe wie „Mund-Nasen-Maske“ oder Gesichtsmaske“ sowie „Mund-Nasen-Abdeckung“ sind zulässig und dürfen kommuniziert werden.
Beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationen um keine abschließend rechtssichere Auskunft handelt.
Quelle: Deutscher Caritasverband