Deutscher Qualifikationsrahmen: BIBB-Hauptausschuss fordert Kultusministerkonferenz zum Umdenken auf

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat zur Entscheidung der Kultusministerkonferenz (KMK) eine Stellungnahme verabschiedet: Der Beschluss der KMK, wonach das Abitur bei der Ausgestaltung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) auf Niveaustufe 5 und damit höher als viele Abschlüsse der beruflichen Bildung eingeordnet werden sollte, sei „weder inhaltlich unterlegt noch nachvollziehbar begründet“, so der BIBB-Hauptausschuss. Sollte dieser Beschluss so bestehen bleiben, befürchtet das auch als „Parlament der Berufsbildung“ bezeichnete BIBB-Gremium einen Attraktivitätsverlust der dualen Berufsausbildung und damit negative Auswirkungen auf die Nachwuchssicherung sämtlicher Wirtschaftsbereiche. Die Mitglieder des BIBB-Hauptausschusses rufen die Kultusminister daher auf, „ihre Entscheidung zu überdenken und zu korrigieren“.

Der BIBB-Hauptausschuss sowie die Bundesregierung, die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder, die Sozialpartner und die Wirtschaftsorganisationen setzen sich übereinstimmend dafür ein, das Abitur sowie die drei- und dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufe gleichwertig auf die Niveaustufe 4 des DQR zuzuordnen.

Der bis zum kommenden Jahr bildungsbereichsübergreifend zu entwickelnde Deutsche Qualifikationsrahmen bildet – genauso wie der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR), mit dem der DQR eng verzahnt werden muss – die Wertigkeit von Qualifikationen in einer achtstufigen Skala ab. Mit der Umsetzung der Qualifikationsrahmen sollen sich Qualifikationsstandards in Europa etablieren, wodurch Transparenz und Mobilität gefördert, die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsbereichen erhöht und die Gleichwertigkeit zwischen allgemeiner, hochschulischer und beruflicher Bildung verwirklicht werden sollen. “

http://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA_Stellungnahme_Bewertung_KMK-Beschluss.pdf

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Dokumente: HA_Stellungnahme_Bewertung_KMK_Beschluss.pdf

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