Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist beschlossene Sache. Auch wenn es noch ungelöste Fragen der Zuordnung beim Abitur gibt, soll der DQR ab 2013 starten. Der Arbeitskreis DQR, in dem zentrale Akteure des Bildungssystems mitwirken, hat grünes Licht für die Einführung gegeben. Die offenen Baustellen sollen in Kürze fertig gestellt sein. Was ist wie zugeordnet? Welche Aufgaben hat der Arbeitskreis DQR künftig, warum braucht es eine Nationale Koordinierungsstelle?
„Zuordnung von Bildungsabschlüssen
Die Zuordnung von Bildungsabschlüssen (Ankerqualifikationen), jenseits derjenigen aus dem allgemeinbildenden Bereich, ist vollzogen. Es bleibt dabei: Die anerkannten dualen Ausbildungsberufe finden sich auf den Niveaus drei und vier wieder. Zweijährige Berufe sind deutlich abgesetzt und signalisieren ihre „Zweitklassigkeit“. Die Niveaustufen fünf bis acht sind sowohl für betrieblich-berufliche als auch hochschulisch erworbene Bildungsabschlüsse offen. (…)
Mit der Kategorisierung der teilqualifizierenden Berufsfachschulen auf den DQR-Niveaus 2 oder drei und der vollqualifizierenden Berufsfachschulen auf dem DQR Niveau 4 ist auch dieser Punkt geklärt. Gleiches gilt für die Beamtenlaufbahnen die sich auf den DQR-Niveaustufen 3 bis 7 wiederfinden.
Mit der Anwendung des DQR werden weitere Bildungsabschlüsse den acht Niveaustufen zugeordnet. Hierfür gibt es ein Verfahren, das in einem Handbuch dargestellt wird. Veröffentlichung demnächst geplant. Außerdem wird eine Zuordnungsübersicht geführt und veröffentlicht. Diese Aufgabe übernimmt ab 2013 die neu einzurichtende Bund-Länder-Koordinierungsstelle.
Referenzierungs-Bericht für die EU
(…) Künftig solle es einen Bericht geben, der den DQR im Verhältnis zum Europäischen Qualifkationsrahmen (EQF) darstellt und beschreibt. Mit dem Ziel, größtmögliches Vertrauen in den DQR herzustellen , werden die zentralen Aspekte der Lernergebnisorientierung und Qualitätssicherung im Bildungssystem, der EQF-DQR-Deskriptorenvergleich sowie die methodische Herangehensweise bei der Zuordnung von Qualifikationen zum DQR detailliert beschrieben.
Der DQR weist, wie der EQF, acht Niveaus auf. Um die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems angemessen zum Ausdruck zu bringen, stellt der DQR den Kompetenzbegriff – anders als der EQF – erkennbar in den Mittelpunkt. (…) Dem DQR liegt somit im Vergleich zum EQF ein erweitertes Kompetenzverständnis zugrunde, welches sich in dem Konzept ganzheitlicher Handlungskompetenz ausdrückt. Dieser neue Kompetenzbegriff wird gerade in der beruflichen Bildung Reformperspektiven eröffnen. (…)
Der Bericht gliedert sich in fünf Kapitel: Kapitel 1 beschreibt die Zielsetzungen des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR). Das Kapitel 2 erläutert das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland sowie seine Einrichtungen und Abschlüsse. In Kapitel 3 werden die Erarbeitungsphasen des DQR, die Gremienstrukturen, die beteiligten Stakeholder und die einbezogenen internationalen Experten/innen beschrieben. Im Mittelpunkt des Berichts steht Kapitel 4. Es befasst sich mit der Einlösung der Referenzierungskriterien im Referenzierungsprozess. In Kapitel 5 werden relevante Dokumente als Anlage dem Bericht angefügt.“
Neue Rolle für den Arbeitskreis DQR
Der Arbeitskreis DQR bleibt als beratendes Gremium bestehen. Er behält seine bisherige Zusammensetzung. Er setzt sich zusammen aus Akteuren der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Sozialpartner und anderen Experten aus Wissenschaft und Praxis. Der Arbeitskreis DQR wird als Beratungsgremium beteiligt.
Die Hauptaufgabe des Arbeitskreis DQR ist, über die wesentlichen Entscheidungen einen Konsens unter allen Partnern herbeizuführen. Er berät zur Anwendung und Weiterentwicklung des DQR, etwa bei der Neuentwicklung von Bildungsformaten, bei grundlegenden Veränderungen von Qualifikationsprofilen oder zur Behebung von Unklarheiten und Inkonsistenzen im Gesamtsystem auf DQR- oder EQF-Ebene.
Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR
Zur Koordination der sich aus dem DQR ergebenden Aufgaben treten Beauftragte der Kultusministerkonferenz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, sowie Beauftragte der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR zusammen. Dies ist ein neues Instrument in der Bildungspolitik zwischen Bund und Ländern.
Die Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR handelt als Nationale Koordinierungsstelle im Sinne der Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union vom 23.04.2008. Sie überprüft die Zuordnungen im Hinblick auf die Stimmigkeit des Gesamtgefüges und hat folgende Aufgaben:
Abgabe von Empfehlungen zur Verknüpfung der Qualifikationsniveaus des DQR mit denen des EQF. Gewährleistung einer transparenten Methodik, mit deren Hilfe die Qualifikationsniveaus des DQR mit denen des EQF verknüpft werden, um die Vergleichbarkeit zwischen diesen zu erleichtern (Handbuch). Sicherstellung der Information von Betroffenen, wie und nach welchen Leitlinien in Deutschland erworbene Qualifikationen über den DQR an den EQF gekoppelt werden. Einbeziehung der Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen und weiterer betroffener Organisationen.
Die Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern. Hiervon werden jeweils zwei Mitglieder von der Kultusministerkonferenz und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und jeweils ein Mitglied von der Wirtschaftsministerkonferenz und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie benannt.
Einbeziehung nicht-formalen und informellen Lernens
Der AK DQR befürwortet
- die angemessene Abbildung der verschiedenen Lernformen
- das Anknüpfen an vorhandene Verfahren
- eine breite Definition der Zielgruppen
- die Möglichkeit, Ergebnisse nicht-formaler und informeller Lernprozesse auf allen Kompetenzniveaus dem DQR zuzuordnen
Da es im nicht-formalen Bereich Qualifikationen gibt, die formalen Qualifikationen sehr nahe kommen, soll zunächst die Einbeziehung von Qualifikationen im nicht-formalen Bereich in den DQR vorangetrieben werden. Dazu wird in Anlehnung an die Erprobungsphase für die exemplarische Zuordnung formaler Qualifikationen eine Expertengruppe eingerichtet, die ca. 15 ausgewählte, potenziell zuordnungsfähige Qualifikationen aus dem nicht-formalen Bereich als sogenannte Ankerqualifikationen beispielhaft dem DQR zuordnet und ggf. Mindestanforderungen für die Zuordnung nicht-formaler Qualifikationen erarbeitet. Die Beispiele sollen auf unterschiedlichen Kompetenzniveaus angesiedelt sein. Die Ergebnisse der Expertengruppe werden dem Arbeitskreis DQR präsentiert und dort beraten.
Die Förderung einer weiteren Ausarbeitung des Themas „Systematische Validierung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen“ soll im Rahmen einer Studie geprüft werden.
Quelle: netzwerk-weiterbldung; IG Metall