Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode bekräftigen CDU, CSU und SPD weiterhin die Pläne für den bereits im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgeschlagenen „DigitalPakt Schule“ zwischen Bund und Ländern. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen seitens des Bundes fünf Milliarden Euro für die Förderung digitaler Ausstattung an Schulen bereitgestellt werden, während die Länder für weitere finanzielle Mittel, Qualifikation der Lehrkräfte, pädagogische Konzepte und Betrieb der Infrastruktur verantwortlich bleiben.
Zeitplan und konkrete Ausgestaltung
Konkrete Vorhaben sind bislang nur einem von der Kultusministerkonferenz behandelten Eckpunktepapier zu entnehmen. Die Bundesregierung (vorherige Legislaturperiode) erklärte in ihrer Antwort auf eine frühere Anfrage, dass trotz einjähriger Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zwar „ein hoher Grad an Übereinstimmung in der Bewertung der Bedarfe und Aufgaben“ bestehe, aber noch keine entscheidungsreife Grundlage vorliege. Dem Digitalpakt liege das Modell „Bring Your Own Device“ (BYOD) zugrunde, demzufolge die Schülerinnen und Schüler private mobile Endgeräte im Schulunterricht nutzen sollen. Weitere haushälterische, sachliche und rechtliche Fragen seien von der neuen Bundesregierung zu klären.
Daher möchte die FDP wissen, wie der genaue Zeitplan der Bundesregierung aussieht und wann die geplante Änderung des Artikels 104c Grundgesetzt in Kraft tritt. Außerdem möchten die Liberalen wissen, welche Pläne die Bundesregierung verfolgt um die Kosten eines BYOD-Modells im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe zu berücksichtigen, um allen Eltern die Finanzierung mobiler Endgeräte für den Unterricht ihrer Kinder zu ermöglichen. Erachtet die Regierung hierzu eine Erhöhung von Pauschalleistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für notwendig?
Die „Jugendsozialarbeit News“ werden in Kürze die Antwort der Bundesregierung vorstellen.