Die EU-Kindergarantie umsetzen – Armut junger Menschen beenden

Ein Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden forderte am 10. Februar die Bundesregierung auf, Kinderarmut in Deutschland effektiver zu bekämpfen. Die Hilfsorganisationen verweisen auf einen EU-Beschluss, in dem sich die Mitgliedsstaaten im Juni 2021 verpflichtet hatten, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Nach diesem Beschluss sollen die einzelnen EU-Staaten bis März nationale Aktionspläne erarbeiten. Die Organisationen, darunter Unicef oder die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen fordern, Kinder und Jugendliche bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zu beteiligen. In einem Eckpunktepapier plädieren sie zudem für einen ressortübergreifenden Ansatz, indem neben dem Bundesfamilienministerium weitere Bundesministerien sowie Länder und Kommunen einbezogen und Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft beteiligt werden.

Die EU-Kindergarantie

Am 14. Juni 2021 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee). Diese hat zum Ziel, arme und armutsgefährdete Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren in der EU zu unterstützen. Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu zählen die Teilhabe an kostenloser medizinischer Versorgung, eine unentgeltliche Bildung, der kostenfreie Besuch von Betreuungseinrichtungen, wohnen in angemessenen Wohnverhältnissen und der Zugang zu geeigneter Ernährung inklusive eines kostenlosen Mittagessens. Diese Schwerpunkte sind in der Garantie mit einzelnen weiteren Indikatoren hinterlegt. 

Dem Beschluss des Europäischen Rates war am 24. März 2021 eine Ratsempfehlung zu Einführung einer sogenannten „Kindergarantie“ vorausgegangen. Dieser Vorschlag erfolgt im Rahmen der ebenfalls am 24. März 2021 beschlossenen Kinderrechtsstrategie. 

In der Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft hatten Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits eine Deklaration veröffentlicht, mit der die Staaten ihre Bereitschaft zur Unterstützung der EU-Kindergarantie erklären und ihre Verpflichtung für eine angemessene Umsetzung auf nationaler Ebene betonen. In einem Nationalen Aktionsplan sollte jedes Land erklären, wie es die Armut von Kindern und Jugendlichen bekämpfen und die Garantie umsetzen will. 

Quelle: epd; Unicef Deutschland; Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen

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