Der § 16 h SGB II und die Jugendhilfe

Laut Schätzungen des DJI sind über 92.000 Jugendliche und junge Erwachsene nicht mehr im Blick von Jugendhilfe, Arbeitsförderung oder dem Jobcenter; sie haben den Kontakt zu den Sozialbehörden abgebrochen oder gelten als „aussanktioniert“. Die Jugendhilfe hat oftmals keine Angebote für diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auch die Jugendsozialarbeit in den Kommunen ist häufig nicht ausreichend ausgestattet und kommunal so verankert, um die jungen Menschen nachhaltig zu erreichen. Für diese Zielgruppe wurde das Modellprogramm des BMAS „Respekt“ durchgeführt und schließlich der § 16 h ins SGB II aufgenommen. Die Integration und Förderung dieser jungen Menschen ist auch erklärtes Ziel des Koalitionsvertrags. Sie sollte in möglichst guter und enger Kooperation von Jobcenter und Jugendhilfe, also SGB II und SGB VIII geschehen. Doch in der Praxis hapert es mit Projekten und Maßnahmen. Die neuen Fördermöglichkeiten kommen nicht flächendeckend zur Anwendung. Andrea Pingel und Christian Hampel von der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit geben in dem Papier „Niemanden verloren geben!“  Hinweise zur rechtskreisübergreifenden Kooperation. Nachvollziehbar und handhabbar für die Praxis werden die neuen Möglichkeiten geschildert.

Quelle: BAG KJS

Ähnliche Artikel

Mädchen mit Schulrucksack lehnt an einem Baum und schaut auf Geschäfte.

Workshop-Reihe zu Schulabsentismus startet

Die Online-Workshopreihe „Schulabsentismus erfolgreich begegnen – Best Practices und Gelingensbedingungen in der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit“ startet am 2. Juli. Es werden drei Workshops mit unterschiedlichen

Bundesjugendkuratorium blickt auf das Übergangssystem

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) reflektiert in einer Stellungnahme die Soziale Mobilität junger Erwachsener. Das Beratungsgremium der Bundesregierung betrachtet primär die Chancengerechtigkeit in Zeiten des Fachkräftebedarfs. Kurzgutachten

Skip to content