Wem nutzt eine Mindestausbildungsvergütung?

Ausbildungsvergütungen werden in vielen Wirtschaftszweigen tariflich vereinbart. Die Spannweite der tariflichen Ausbildungsvergütungen ist enorm. Die Sätze unterscheiden sich nach den jeweiligen Branchen, den Ausbildungsberufen, den Regionen und den Ausbildungsjahren. An der Spitze steht (jeweils für das erste Ausbildungsjahr) nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung die Ausbildungsvergütung für Konstruktionsmechaniker mit 1.018 Euro im Monat (erstes Ausbildungsjahr, alte Bundesländer). Am unteren Ende rangiert die Vergütung für Fleischer_innen mit 310 Euro im Monat (erstes Ausbildungsjahr, neue Bundesländer). Da aber nicht alle Betriebe und Branchen tariflich gebunden sind, dürfen übliche Sätze unterschritten werden. Im Zuge einer Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) plant die Bunderegierung ab 2020 eine Mindestausbildungsvergütung gesetzlich festzulegen, um Auszubildende vor unangemessenen Vergütungen zu schützen. Das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (IAQ) hat das Thema Mindestausbildungsvergütung zum Thema des Monats Juli gemacht und ausgewertet, wer davon profitieren würde.

Zielsetzung der Mindestausbildungsvergütung

Um die Attraktivität der beruflichen Ausbildung zu erhöhen und Auszubildende finanziell besser abzusichern, soll erstmalig ab 2020 eine Mindest-vergütung von Auszubildenden gesetzlich festgelegt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ sieht vor, dass Auszubildende, die im Jahr 2020 ihre Ausbildung beginnen, im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von monatlich 515 Euro erhalten müssen. Dieser Betrag wird in den folgenden Ausbildungsjahren angehoben. Zudem erfolgt eine jährliche Anpassung der Sätze: Für Auszubildende, die im Jahr 2021 eine Ausbildung aufnehmen, steigt der Betrag auf 550 Euro. Für die Jahre 2022 und 2023 sind 585 Euro und 620 Euro vorgesehen. Daran anschließend soll eine jährliche Erhöhung erfolgen, die der Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung entspricht.

Welche Ausbildungsberufe sind betroffen?

Nur wenige tarifliche Ausbildungsvergütungen liegen unter der geplanten Mindestausbildungsvergütung von monatlich 515 Euro. In Ost-deutschland gilt dies für fünf Ausbildungsberufe, in Westdeutschland nur für drei Ausbildungsberufe.

Mit Blick auf die tariflichen Regelungen wird nur ein kleiner Teil der Auszubildenden von der geplanten Mindestausbildungsvergütung profitieren, nimmt das IAQ an. Das Institut geht davon aus, dass die Mindestvergütung für jene Auszubildenden zu merklichen Verbesserungen führen wird, die in nicht tariflich gebundenen Betrieben tätig sind, welche die tarifliche Vergütung bislang um 20 % unterschreiten dürfen. Wie stark diese Gruppe besetzt ist und wie hoch hier die Ausbildungsvergütungen im Durchschnitt ausfallen, kann anhand aktuell vorliegender Daten jedoch nicht abgeschätzt werden.

Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen

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