Bei der digitalen Fachtagung der BAG KJS am 26.10.2020 „Der weite Blick – Jugendsozialarbeit inklusiv gestalten“ hat sich die katholische Jugendsozialarbeit angesichts der geplanten SGB VIII Reform klar positioniert: wir brauchen eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe und eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe braucht eine starke Jugendsozialarbeit. Inklusion bedeutet für die katholische Jugendsozialarbeit Ausbildung und Teilhabe für alle jungen Menschen mit Angeboten, die ihren Bedarfen entsprechen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. plädiert für den Ausbau von Angeboten der Jugendsozialarbeit im Sinne einer präventiven sozialen Infrastruktur. Mit Impulsen aus dem BMFSFJ, Wissenschaft und Praxis standen zwei Perspektiven im Fokus: Wie muss und kann Jugendsozialarbeit ihre Angebote inklusiv weiterentwickeln? Und: Wie kann Jugendsozialarbeit dazu beitragen, exkludierende gesellschaftliche Strukturen und hier vor allem das schulische und berufliche Bildungssystem und die Arbeitswelt zu verändern?
„Jugendsozialarbeit ist inklusiv, wenn…..“
Die Teilnehmer*innen der digitalen Fachtagung haben sich in break-out-rooms zu diesen Fragen selber positioniert und zeigen auf, was eine inklusive Jugendsozialarbeit ausmacht:
- „Jugendsozialarbeit ist inklusiv, wenn… die Unterschiede keine Bedeutung mehr haben.“ So wichtig und so simpel. In diesem Satz wird deutlich, Unterschiede spielen keine Rolle mehr, wenn es um eine inklusiv ausgerichtete Förderung junger Menschen geht. Denn Jugendsozialarbeit setzt an den Bedürfnissen und Bedarfen der jungen Menschen an.
- „Jugendsozialarbeit ist inklusiv, wenn…Vorab-Kategorien überwunden werden und eine individuelle Förderung interdisziplinär und multiprofessionell erfolgen kann.“ Kategorien wie behindert, benachteiligt, beeinträchtigt, mit Migrationshintergrund, ausbildungsreif etc. sind oft diskriminierend, bedienen Schubladen und schwächen junge Menschen. Wenn Jugendsozialarbeit konsequent individuell fördert, braucht sie keine vorab-Kategorien. Sie kooperiert in Netzwerken und bezieht andere Professionen und Hilfen im Sozialraum ein.
- „Jugendsozialarbeit ist inklusiv, wenn… sie für alle jungen Menschen niedrigschwellig offen steht und verfügbar ist.“ Junge Menschen müssen das Angebot am Übergang von der Schule in den Beruf, was sie benötigen, sei es Beratung, Förderung oder sozialpädagogische Unterstützung verlässlich, wohnortnahe und barrierefrei vorfinden.
- „Jugendsozialarbeit ist inklusiv, wenn … sie alle Menschen am Übergang rechtskreisübergreifend begleitet und keiner verloren geht.“ Teilhabe herzustellen, Integration zu gewährleisten und Benachteiligung zu vermeiden, ist der zentrale Auftrag der Jugendsozialarbeit. Jugendsozialarbeit spricht alle jungen Menschen an, auch die Jugendlichen, die sozial exkludiert werden und deren Aufwachsen von Armut und Chancenlosigkeit geprägt ist.
- „Jugendsozialarbeit ist inklusiv, wenn …sie dabei unterstützt inklusivere Regelstrukturen zu schaffen, ihre eigenen Angebote entsprechend anpasst und Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen in den jeweiligen Strukturen konsequent ermöglicht.“ Aus(Bildung) ist ein Menschenrecht und nicht verhandelbar. Sozialpädagogische Förderung darf keine Frage des Rechtskreises sein. Jugendlichen, die von sich aus keine Hilfe mehr nachfragen, müssen adäquate Angebote der Jugendhilfe gemacht werden, damit sie nicht verloren gehen.
- „Jugendsozialarbeit ist inklusiv, … wenn sie möglichst vielen verschiedenen jungen Menschen gesellschaftliche und berufliche Teilhabe ermöglichen kann.“ Jugendsozialarbeit steht für ein Recht auf Ausbildung und Förderung am Übergang Schule -Beruf für alle Jugendlichen. Schulen müssen ihre Lernkonzepte so ausgestalten, dass alle lernen können. Individuelle Assistenz muss sichergestellt werden und wenn Ausbildungsstellen fehlen oder nicht zugänglich sind, muss der Staat eintreten.
- „Jugendsozialarbeit ist inklusiv, … wenn alle Jugendlichen die Möglichkeit haben, auf Hilfe zuzugreifen, weil wir mehr von den jungen Menschen her denken und weniger von den Maßnahmen her ….“ Alle jungen Menschen brauchen Wahlfreiheit dafür, wo und wie sie gefördert werden. Ihre Bedürfnisse und Bedarfe aber auch ihre Partizipation und aktive Teilhabe sind die wichtigste Grundlage der Förderung durch die Jugendsozialarbeit. Die „Stimme der Adressat*innen“ muss handlungsleitend sein.
Quelle: BAG KJS – Andrea Pingel & Elise Bohlen