Das „sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen“ gesetzlich verankern

Das bundesweite Forum der Einrichtungen des Jugendwohnens, AUSWÄRTS ZUHAUSE, hat Position zum aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) bezogen. Insbesondere zwei konkrete Wünsche haben die Praktikerinnen und Praktiker aus dem Jugendwohnen mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren auch in einer Stellungnahme formuliert. Zum einen sollte der Begriff des „sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens“ als Fachbegriff im § 13 (3) SGB VIII verankert werden, um der steigenden Bedeutung des Jugendwohnens als festem Bestandteil der Jugendsozialarbeit gerecht zu werden. Außerdem sollte die bisher unverbindliche „kann“-Regelung im § 13 (3) in eine verbindlichere „soll-“Regelung geändert werden, um Rechtssicherheit und Verbindlichkeit für die betroffenen jungen Menschen zu schaffen.

Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen flächendeckend absichern und ausbauen

Der Referentenentwurf lässt eine stärkere inklusive und sozialräumliche Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe erkennen. Das könnte helfen, das Jugendwohnen im jeweiligen Quartier stärker zu verankern und mit anderen Unterstützungsangeboten, z. B. in den Bereichen Bildung, Migration oder Inklusion, besser zu vernetzen. Einfacher wird es vielleicht auch für Jugendliche, die in bestimmten Lebensbereichen benachteiligt sind, einen über die Jugendhilfe geförderten Wohnheimplatz zu bekommen. Aus Sicht von AUSWÄRTS ZUHAUSE muss dafür aber das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen flächendeckend gesichert und ausgebaut werden. Eine verlässliche und ausreichende öffentliche Unterstützung für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen ist hier ebenso unabdingbar wie die finanzielle Unterstützung für Angebote der Bildungsförderung im Jugendwohnen. Auch der Zugang zum Jugendwohnen muss verbessert werden. Bisher haben etwa vollzeitschulische Auszubildende aus den Arbeitsbereichen Erziehung, Gesundheit und Pflege in der Praxis kaum eine Chance auf einen öffentlich geförderten Wohnheimplatz.

Die Stellungnahme von AUSWÄRTS ZUHAUSE wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) und dem Verband der Kolpinghäuser (VKH), Rechtsträger von AUSWÄRTS ZUHAUSE, unterstützt.

Das Forum AUSWÄRTS ZUHAUSE vertritt bundesweit 500 Jugendwohnheime in Deutschland, die ca. 200.000 Auszubildenden ein ZUHAUSE fern der Heimat bieten. Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen nach § 13 (3) SGB VIII ist ein wichtiger Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe, ein starker Partner der kommunalen Jugendämter und ermöglicht Mobilität junger Menschen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Quelle: VKH

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