Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das Rahmengesetz für zentrale Fragen der beruflichen Bildung und regelt derzeit gemeinsam mit der Handwerksordnung (HwO) mehr als 300 Ausbildungsberufe. Das Gesetz muss allerdings an die Anforderungen einer modernen und zunehmend digitalisierten Arbeitswelt angepasst werden. Zugleich sollte die Qualität der Ausbildung im Sinne der Auszubildenden erhöht werden. Die Grünen hatten sich nach den Novellierungsplänen der Bundesregierung erkundigt. Deren Antwort jetzt vorliegt. Die Bundesregierung strebt eine ausgewogene und zukunftsorientierte Novelle des BBiG an.
Auf die Evalautionsergebnisse zurück greifen
Laut Evaluation des BBiG während der letzten Legislaturperiode hat es sich bewährt und bietet einen verlässlichen Rahmen für die duale Berufsausbildung in Deutschland. Ein Bedarf an grundlegenden systemischen Änderungen sei im Evaluierungsbericht nicht festgestellt worden. Dennoch hält die Bundesregierung Optimierungen für erforderlich. Mit der BBiG-Novelle will die Bundesregierung die wichtigsten Trends seit der letzten Novelle aufnehmen, gesetzlich stärken und so die berufliche Bildung fit und attraktiv für die nächsten Jahre aufstellen. U. a. soll eine ausbalancierte und unbürokratische Mindestausbildungsvergütung geregelt und ein Entbürokratisierungs- und Modernisierungspaket geschnürt werden.
Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz absichern
Die Bundesregierung unterstreicht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, dass eine Mindestausbildungsvergütung auch die Aufgabe habe, einen sozialen Mindeststandard bei Ausbildungsvergütungen im Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes zu sichern. Soweit die Ausbildungsvergütung zur Attraktivität einer beruflichen Ausbildung beitrage, liege es weiterhin in der Hand der Tarifvertragsparteien, entsprechende Bedingungen auch oberhalb einer Mindestausbildungsvergütung anzubieten. Dieser Punkt wird gerade kontrovers diskutiert.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; Bündnis 90/ Die Grünen