Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Zahlen zum Ausbildungsstart 2019 vorgelegt. Auf den ersten Blick erscheint die Bilanz positiv. Dies darf nicht darüber hinweg täuschen, dass viele jungen Menschen mit schlechteren Startchancen unversorgt bleiben. Rund 73.700 junge Menschen sind bei ihrer Ausbildungssuche erfolglos geblieben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) und der Deutsche Caritasverband (DCV) fordern daher grundlegende Veränderungen, um allen jungen Menschen einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Das gemeinsame Positionspapier bringt die Notwendigkeit zum Ausdruck, junge Menschen beim Übergang Schule – Beruf frühzeitig mit passgenauen und flexiblen Förderangeboten zu unterstützen, damit der Sprung in Ausbildung gelingt. Berufliche Teilhabe muss für alle jungen Menschen ein realisierbares Ziel sein. Deshalb plädiert die BAG KJS für eine gesetzlich verankerte Ausbildungsgarantie, die allen jungen Menschen, unabhängig von sozialer Benachteiligung, individueller Beeinträchtigung oder Behinderung gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
Gesellschaftliche und berufliche Teilhabe für alle
Um gesellschaftliche Teilhabe und eine Ausbildung für alle jungen Menschen zu ermöglichen, setzt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) für eine Ausbildungsgarantie ein, die jungen Menschen eine angemessene Förderung auf dem Weg von der Schule in den Beruf sichert. Obwohl viele Betriebe Auszubildende suchen, begannen 270.000 junge Menschen eine Maßnahme im Übergangsystem statt einer Ausbildung. Besonders besorgniserregend ist, dass die Zahl der jungen Männer und Frauen zwischen 20 und 34 Jahren ohne Berufsabschluss gestiegen ist und nun bei 14 Prozent des jeweiligen Jahrgangs liegt.
Jugendsozialarbeit finanziell bedarfsgerecht ausstatten
Mit Schulsozialarbeit, Übergangsbegleitung, Beratung und Angeboten der Jugendberufshilfe und des Jugendwohnens für Auszubildende leistet Jugendsozialarbeit bereits jetzt einen großen Beitrag. Allerdings sei die Jugendsozialarbeit in vielen Kommunen unterfinanziert. Diese Leistungen müssen künftig so ausgebaut werden, dass sie verlässlich allen jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen. Hier sehen die Verbände großen Nachholbedarf.
Verschärfte Sanktionen für U25 abschaffen
Die Zukunft junger Menschen, die schlechtere Startchancen haben und in prekären Lebenslagen sind, dürfe nicht zusätzlich durch eine Gesetzeslage gefährdet werden, deren Fehlanreize in der Praxis längst überdeutlich seien: Beide Verbände fordern seit Jahren die Sondersanktionen für junge Menschen im Sozialgesetzbuch II abzuschaffen. Statt positiver Arbeitsmotivation bei den jungen Menschen führen die scharfen Sanktionsregeln mit tiefen Einschnitten in das Existenzminimum dazu, dass tausende Jugendliche sich vom Hilfesystem abkoppeln, Anspruch auf Unterstützung verlieren und von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Quelle: BAG KJS und DCV