Arbeiten unter den Corona-Einschränkungen ist für niemanden leicht. Doch besonders speziell ist die Situation für Azubis in der dualen Ausbildung. Ausbildungsinhalte können nicht alle wie geplant umgesetzt werden, manche Betriebe in Gastronomie und Touristik hatten komplett geschlossen, Kulturbetriebe arbeiten eingeschränkt und tausende Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet. Dabei sind Auszubildende keine regulären Arbeitskräfte, sondern im Betrieb, um zu lernen. Daher ist Kurzarbeit für sie keine langfristige Lösung. Und es stehen Fragen im Raum: Muss ich im Betrieb arbeiten, wenn die Berufsschule geschlossen hat? Muss ich meine Ausbildungszeit verlängern, wenn die Prüfungen nach hinten verschoben werden? Einen guten Überblick bietet der Ratgeber der IG Metall. Der FAQ Katalog beantwortet ein breites Spektrum an Fragen und ist auch branchenübergreifend interessant.
Quelle: IG Metall