Corona-Sonderprogramm für Einrichtungen der Jugendbildung mit Übernachtungsmöglichkeiten

Viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit sind durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten. Seit März waren außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in den dazugehörigen Beherbergungseinrichtungen verboten oder nur sehr eingeschränkt möglich. Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten für den Betrieb der Einrichtungen weiter. Das kann bei den Einrichtungen zu finanziellen Engpässen führen oder auch die Existenz bedrohen. Die Bundesregierung will dagegen steuern und legt ein Sonder-Förderprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro auf. Zu einem Viertel soll auch der internationale Jugendaustausch davon profitieren. Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten können max. 400,- Euro Zuschuss pro Bett beantragen. Die Anträge sind über die jeweiligen Zentralstellen abzuwickeln. Antragsfrist ist der 1. bis 30. September 2020.

Weitere Informationen enthält ein Schreiben des Bundesjugendministeriums.

Quelle: BMFSFJ

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