Der Verband der Kolpinghäuser (VKH) setzt sich auf Bundesebene für Unterstützung der Jugendwohnheime ein, denn die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die über 40 Kolping-Jugendwohnheime in Deutschland sind schon jetzt gravierend. Einige der Häuser sind durch Stornierungen und Auszüge von Auszubildenden, Blockschüler*innen, Bewohner*innen im Freiwilligendienst, Praktikant*innen und Studierenden in ihrer Existenz bedroht. Eine dicke Kapitaldecke besteht nicht, da die Kolping-Jugendwohnheime als gemeinnützige Träger nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeiten. Von der Bundesebene erwartet der VKH nun, dass bei der Verteilung von finanziellen Mitteln und anderen Hilfen an die Jugendwohnheime gedacht wird. Insbesondere müssen den Jugendwohnheimen staatliche Entgeltausfälle erstattet werden, die durch die Schließung von Berufsschulen und dem damit verbundenen Fernbleiben der Auszubildenen von den Jugendwohneinrichtungen einhergehen. Auch direkte Zuschüsse aus dem von der Bundesregierung geplanten Härtefallfond und Finanzhilfen aus dem Rettungsschirm müssen für die Jugendwohnheime zugänglich gemacht werden.
Quelle: VKH