Notfall KiZ gestartet

Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Nach Willen der Bundesfamilienministerin, Franziska Giffey, können sie von neuen Notfall-KiZ profitieren. Die Bundesregierung will den Notfall-KiZ ab April zunächst bis zum 30. September 2020 einführen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Bis zu 185 Euro können Familien mit kleinen Einkommen als monatlichen Kinderzuschlag erhalten – abhängig vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. Eine Familie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 1000 Euro kann den KiZ erhalten, wenn das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1600 bis 3300 Euro beträgt. Wer Kinderzuschlag erhält, ist von den Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Interessierte können online ermitteln, ob Sie Anspruch auf den Zuschlag haben. Beim Notfall-Kiz ist die Berechnungsgrundlage das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung. Die Anträge können digital gestellt werden.

Quelle: BMFSFJ; RND

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