Bundesverfassungsgericht urteilt über Sanktionen: Ein Schritt in die richtige Richtung

Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelsatzes sind verfassungswidrig. Totalsanktionen dürfen künftig nicht mehr verhängt werden. Kosten der Unterkunft und Heizung oder Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung zu streichen, ist laut dem Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. begrüßt die Entscheidung des BVerfG, sieht den Gesetzgeber aber in der Pflicht, auch die Situation für jugendliche Leistungsbezieher/-innen zu entschärfen.

Sind Sanktionen verfassungskonform?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher/-innen befasst. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Sanktionen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoßen.

Verschärfte Sanktionsregeln für U25 abschaffen

Der Gesetzgeber hat die Sanktionsregeln für unter 25-Jährige (U25) strenger ausgestaltet als bei Älteren. „Besonders betroffen sind Jugendliche, deren Lebensweg noch nicht gefestigt ist“, sagt Lisi Maier, Vorsitzende der BAG KJS. Hartz-IV-Empfänger/-innen U25 werden schon ab dem ersten Regelverstoß Leistungen gestrichen. Sanktionen im SGB II sollen als Druckmittel bewirken, dass Leistungsbezieher/-innen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und sich um eine Arbeitsaufnahme bemühen. Für U25 gilt, dass bereits die zweite Pflichtverletzung zum vollständigen Wegfall der Leistung – auch der Kosten für Unterkunft und Heizung – führen kann.

Bundesverfassungsgericht geht einen Schritt in die richtige Richtung

Die verkündete Entscheidung greift aus Sicht der BAG KJS zu kurz, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Hätte das BVerfG die Hartz IV- Sanktionen grundsätzlich für verfassungs-widrig erklärt, wären auch die verschärften Regeln für Jugendliche außer Kraft gesetzt worden. Aber soweit hat sich das Gericht nicht vorgewagt. Das BVerfG hat der Bundesregierung „Hausaufgaben“ erteilt. „Mit den systemimmanenten Nachbesserungen werden junge Menschen immer noch besonders bestraft. Diese Ungleichbehandlung muss ein Ende haben. Die verschärften Sanktionsregeln für U25 sind grundsätzlich abzuschaffen“, fordert Maier.

Quelle: BAG KJS

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