Bundesverfassungsgericht kündigt Urteil zu Sanktionen an

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 5. November sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher verkünden. Bei der mündlichen Verhandlung im Januar wurde erörtert, ob solche Leistungskürzungen gegen den Schutz des Existenzminimums und gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoßen. Die Richter prüften zudem, ob die umstrittenen Sanktionen gegen die Berufsfreiheit verstoßen. Sozialverbände fordern seit Jahren die Abschaffung der Strafpraxis. Konkret ging es um eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha. Die dortigen Richterinnen und Richter hielten es für verfassungswidrig, dass Hartz-IV-Bezieher wegen wiederholter Pflichtverletzungen vom Jobcenter mit einer 30-, 60- oder gar 100-prozentigen Kürzung ihres Arbeitslosengeldes II sanktioniert werden dürfen.

Quelle: epd

Ähnliche Artikel

Integration statt Obergrenzen

Die Debatte um Quoten oder Obergrenzen für junge Menschen mit „Migrationshintergrund“ an deutschen Schulen ist stigmatisierend, populistisch und teilweise rassistisch. Und dennoch ist sie notwendig.

JFMK zur Neutralität

Die Jugend- und Familienminister*innen-Konferenz (JFMK) bekräftigt in einem Beschluss: „Das entschiedene Eintreten gegen Aussagen und Handlungen, die mit Demokratie sowie Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar

Skip to content