Bundestag soll ständige Ausschüsse einsetzen

Der Bundestag soll nach den Willen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen 23 ständige Ausschüsse einsetzen. Alle Fraktionen hatten dazu einen gemeinsamen Antrag ins Parlament eingebracht.

Folgende Ausschüsse werden eingesetzt:

  • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit 14 Mitgliedern
  • Petitionsausschuss mit 28 Mitgliedern
  • Auswärtiger Ausschuss sowie Innenausschuss mit je 45 Mitgliedern
  • Sportausschuss mit 18 Mitgliedern
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit 43 Mitgliedern
  • Haushaltsausschuss mit 44 Mitgliedern
  • Ausschuss für Wirtschaft und Engergie mit 49 Mitgliedern
  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft mit 38 Mitgliedern
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 46 Mitgliedern
  • Verteidigungsausschuss mit 36 Mitgliedern
  • Gesundheitsausschuss mit 41 Mitgliedern
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit 40 Mitgliedern
  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 43 Mitgliedern
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reakorsicherheit mit 39 Mitgliedern
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit 17 Mitgliedern
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung mit 42 Mitgliedern
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 24 Mitgliedern
  • Tourismusausschuss mit 18 Mitgliedern
  • Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union mit 39 Mitgliedern
  • Ausschuss für Kultur und Medien mit 18 Mitgliedern
  • Ausschuss für Digitale Agenda mit 21 Mitgliedern

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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