Der Bundestag soll nach den Willen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen 23 ständige Ausschüsse einsetzen. Alle Fraktionen hatten dazu einen gemeinsamen Antrag ins Parlament eingebracht.
Folgende Ausschüsse werden eingesetzt:
- Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit 14 Mitgliedern
- Petitionsausschuss mit 28 Mitgliedern
- Auswärtiger Ausschuss sowie Innenausschuss mit je 45 Mitgliedern
- Sportausschuss mit 18 Mitgliedern
- Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit 43 Mitgliedern
- Haushaltsausschuss mit 44 Mitgliedern
- Ausschuss für Wirtschaft und Engergie mit 49 Mitgliedern
- Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft mit 38 Mitgliedern
- Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 46 Mitgliedern
- Verteidigungsausschuss mit 36 Mitgliedern
- Gesundheitsausschuss mit 41 Mitgliedern
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit 40 Mitgliedern
- Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 43 Mitgliedern
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reakorsicherheit mit 39 Mitgliedern
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit 17 Mitgliedern
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung mit 42 Mitgliedern
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 24 Mitgliedern
- Tourismusausschuss mit 18 Mitgliedern
- Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union mit 39 Mitgliedern
- Ausschuss für Kultur und Medien mit 18 Mitgliedern
- Ausschuss für Digitale Agenda mit 21 Mitgliedern
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages