Die Transformation zur Nachhaltigkeit in Deutschland ist aus Sicht der Bundesregierung eine große Chance, um Krisenbewältigung und -vermeidung, wirtschaftliche Erholung, soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz erfolgreich zu verbinden. So formuliert sie es im sogenannten Transformationsbericht, den sie als Unterrichtung vorgelegt hat. Der Bericht befasst sich unter anderem mit der notwendigen Unterstützung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen. In einem Kapitel stehen junge Menschen und ihre Möglichkeiten zur Beteiligung im Fokus.
Damit die Transformation zur Nachhaltigkeit auch in ihrer sozialen Dimension gelingt, müssten Individuen befähigt werden, die Herausforderungen eines solchen Prozesses für sich zu gestalten. Gleichzeitig hält die Regierung es für notwendig, geeignete Strukturen zu schaffen und Institutionen aufzubauen oder weiterzuentwickeln, so dass alle Menschen in Deutschland die Transformation zu Nachhaltigkeit aktiv und selbstbestimmt mitgestalten können. Dabei ist es für die Bundesregierung zentral, dass ressortübergreifende Zusammenarbeit gestärkt und auf Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Politikbereichen und Sektoren auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene im Sinne einer ganzheitlichen Politikgestaltung fokussiert wird.
Teilhabe und Beteiligungsmöglichkeiten der 14 Millionen jungen Menschen stärken – institutionell sowie gesellschaftlich
Bei den institutionellen Unterstützungsmöglichkeiten für junge Menschen setzt die Bundesregierung auf
- eine hochwertige und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung. Sie bilde die Grundlage für die Bildungs- und Teilhabechancen und den späteren Bildungserfolg von Kindern. Sie leiste zudem einen wesentlichen Beitrag für die Ermöglichung der Erwerbstätigkeit von Eltern und stärke insbesondere die Teilhabe sozial benachteiligter Familien.
- einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung- und -betreuung in der 1. bis 4. Klasse. Die ab dem 1. August 2026 stufenweise einzuführende Ganztagsbildung und -betreuung leiste einen Beitrag zu besserer Bildung, mehr Chancen und Teilhabe vor allem von benachteiligten Kindern.
- den Beginn des Startchancen-Programms (in Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung). Mit Beginn im Schuljahr 2024/2025 und einer mindestens zehnjährigen Laufzeit sollen etwa 4.000 Schulen mit hohem Anteil an sozial benachteiligten Schüler*innen gefördert werden. Der Bund plant derzeit, jährlich eine Milliarde Euro dafür zur Verfügung zu stellen. Und er setzt darauf, dass die Bundesländer die gleiche Summe ebenfalls investieren. Damit sollen moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitgemäßen Lernumgebung und Kreativlaboren geschaffen werden. Chancenbudgets sowie die Stärkung der Schulsozialarbeit sollen dazu beitragen, den noch immer starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.
- eine Überprüfung der Empfehlungen des Abschlussberichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“. Sind auf der Grundlage des Berichts Anpassungen oder Ergänzungen bei bereits bestehenden Maßnahmen in den Handlungsfeldern Frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung, Schulen, Gesundheitswesen sowie Jugend- und Familienhilfe erforderlich? Dabei soll der Fokus auf sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen liegen.
Aus der Sicht der Bundesregierung bedarf es nicht nur Maßnahmen auf individueller und institutioneller Ebene, sondern auch eine Stärkung der gesellschaftlichen Ressourcen. Mit Blick auf die jungen Menschen in Deutschland setzt die Regierung auf
- den Nationalen Aktionsplan für Kinder und Jugendbeteiligung (NAP). Mit der Zielsetzung, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu stärken werden bis 2025 Empfehlungen für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet. Unterschiedliche Formate sollen jungen Menschen ermöglichen, daran mitzuarbeiten.
- den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“. Damit verfolge Deutschland das Ziel, bis zum Jahr 2030 benachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum zu gewährleisten. Benachteiligte Kinder und Jugendliche als Zielgruppe sollen den Prozess eng begleiten.
- das Bundesprogramm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“. Es soll dazu beitragen, die Lage junger Menschen in und nach der Corona-Pandemie und in den aktuellen Krisenzeiten mittels Bewegung, Kulturangeboten und Maßnahmen für die körperliche und seelische Gesundheit zu verbessern. Mit dem Zukunftspaket sollen zudem die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung gestärkt und neue Beteiligungsmöglichkeiten gefördert werden.
- die Förderung über den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Dort würden Träger der politischen Jugendbildung, der kulturellen Kinder- und Jugendbildung, der Kinder- und Jugendarbeit im Sport, der Jugendsozialarbeit und Integration sowie der Kinder- und Jugendverbandsarbeit mit den ihnen angeschlossenen Einrichtungen unterstützt. Die geförderten Träger bauten bundesweite Kommunikations- und Kooperationsstrukturen auf und aus, entwickelten das Feld der außerschulischen Jugendbildung fachlich und konzeptionell weiter und setzten fachlich qualifiziert außerschulische Jugendbildung in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern um. Jugendbildung bestärke junge Menschen in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, demokratisch handelnden Bürgerinnen und Bürgern.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages