Der Bundesrat stimmte dem zuvor vom Bundestag beschlossenen sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu. Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Strafverfolgungsbehörden sowie Familien- und Jugendgerichte sollen künftig besser zusammenarbeiten. Junge Menschen, Eltern und Familien sollen mehr beteiligt werden und in Notsituationen leichter Hilfe erhalten. In den Ländern werden unabhängige Ombudsstellen eingerichtet, an die sich Familien wenden können, wenn sie Schwierigkeiten mit dem Jugendamt haben. Zudem sieht das Gesetz vor, staatliche Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen in den nächsten Jahren zu bündeln. In der Kinder- und Jugendhilfe soll die Inklusion als Leitgedanke verankert werden.
Die Jugendsozialarbeit erfährt im § 13 eine redaktionelle Anpassung im 4. Absatz. Ansonsten bleibt § 13 SGB VIII unverändert. Erstmals wird die Schulsozialarbeit in einem eigenen Paragraph 13a verankert. Allerdings bleibt den Ländern die Möglichkeit, Schulsozialarbeit auch anderen Gesetzen zuzuordnen. Die BAG KJS plädiert nach wie vor für eine verbindliche Verankerung der Schulsozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Bundesrat; KNA