Armut: Bündnis erneuert Forderung nach sozial- und bedarfsgerechter Grundsicherung für Kinder und Jugendliche

Das Bündnis Kindergrundsicherung hat seine Forderung nach einer „bedarfs- und sozial gerechten sowie unbürokratischen“ Grundsicherung für Kinder und Jugendliche erneuert. Das Bündnis geht dabei nach eigenen Angaben von einem realistisch und juristisch einwandfrei berechneten Existenzminimum für junge Menschen bis zur Volljährigkeit aus. Leistungen wie der Kinderregelsatz, das Kindergeld und der Kinderzuschlag, aber auch der Kinderfreibetrag sollen gebündelt werden. Eine Leistung für jedes Kind und jeden Jugendlichen soll mit einem Sozialfaktor verbunden werden, der mit steigendem Einkommen den Kindergrundsicherungsbetrag linear abschmelzen lässt. Bis zum Alter von 25 sollen junge Erwachsene, wenn sie sich noch in der Ausbildung (Schule, Ausbildung oder Studium) befinden, den Minimalbetrag erhalten (330 Euro als Pauschale). Gleichzeitig soll der Anspruch auf BAföG oder ähnliche Förderleistungen bestehen bleiben. Das Modell sieht vor, nur pauschal bemessene Transferleistungen zu ersetzen. Für Sonder- oder Mehrbedarfe, wozu auch überdurchschnittliche Wohnkosten, Umzüge oder Klassenfahrten zählen, soll weiterhin der Grundsicherungsträger zuständig sein.

Grundsicherung gehört in die Wahlprogramme

Bisher haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke konkrete Konzepte für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, die FDP fordert ein Kinderchancengeld. Um Kinderarmut zu beenden, gehöre eine sozial gerechte Grundsicherung für junge Menschen in jedes Wahlprogramm, fordert das Bündnis.

Das Bündnis setzt sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für einen Systemwechsel in der Kinder- und Familienförderung und für eine monatliche Kindergrundsicherung ein, die die bisherigen Leistungen bündelt und das Existenzminimum junger Menschen einfach und direkt sichert.

Quelle: Bündnis Kindergrundsicherung; Deutscher Kinderschutzbund; KNA; epd

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