Bundesrat fordert Maßnahmen zur Auszahlung des Klimageldes

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, noch im Jahr 2024 die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung eines Klimageldes zu schaffen. Es soll als Direktzahlung an Privatpersonen fließen. Das Auszahlen des Klimageldes soll im Jahr 2025 beginnen. Die Bürger*innen sollen durch das Klimageld von Kostensteigerungen entlastet werden, die aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen entstehen.

Klimawandel bedingte Transformation sozial gerecht gestalten

Mitte März hatte die Länderkammer einen gemeinsamen Beschluss gefasst. Das Land Bremen hatte die Initiative ergriffen und die anderen Länder zu einem gemeinsamen Beschluss bewegt. Die Bremer Umweltsenatorin Katrin Moosdorf sagte im Plenum des Bundesrates: „Der Kampf gegen den Klimawandel erfordert Mut, Kraft und Innovation. Wir brauchen dafür gesellschaftlichen Zusammenhalt“. Jede*r werde bei dieser Transformation gebraucht, sie müsse deswegen klimagerecht und sozial gerecht gestaltet werden. „Mit dem Klimageld können wir das schaffen“, betonte die Senatorin.

Die CO2-Bepreisung sieht die Politik als wichtiges Instrument bei der Umsetzung der Energiewende und der Umstellung auf eine CO2-Neutrale Wirtschaft. Das hat unter anderem das Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW-Berlin) in Studien belegt. Die CO2-Bepreisung setze Anreize für klimaverträglicheres Verhalten in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen, heißt es in der Begründung des Bundesrates zum Beschluss. Gleichzeitig seien steigende CO2-Preise insbesondere für Haushalte mit geringem bis durchschnittlichen Einkommen und Vermögen eine besondere Belastung. Deren Potential, durch Investitionen oder Anpassungen im Konsum Kosten zu sparen, sei geringer als in Haushalten mit hohem Einkommen. Deswegen sei das Klimageld von zentraler Bedeutung für eine sozial gerechte Gestaltung der Energiewende.

Aus Sicht der Länder muss sichergestellt sein, dass die Auszahlung in automatisierter Weise durch den Bund erfolgt und nicht die Behörden und Stellen der Länder damit betraut werden. Bisher fehlt ein solcher Auszahlungsmechanismus. Daher muss schnellstmöglich ein Auszahlungssystem entwickelt werden, damit dieser ab dem Jahr 2025 genutzt werden kann. Das federführende Bundesfinanzministerium müsse aus Sicht der Länder einen entsprechenden Vorschlag entwickeln und die Voraussetzungen schaffen.

Quellen: Bundesrat, DIW

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