Bundesagentur für Arbeit unterstützt die 72-Stunden-Aktion

72-Stunden-Aktion: Vom 23. bis zum 26. Mai 2019 die Welt gemeinsam ein Stückchen besser machen. Dieses Ziel verfolgt der BDKJ mit der Sozialaktion. Jugendliche haben drei Tage lang Zeit, ein Projekt umzusetzen. Die Projekte können sozial, interreligiös, politisch, ökologisch oder international ausgerichtet sein. Wichtig ist der gemeinsame Einsatz für andere oder mit anderen!. Gezielt angesprochen sind auch Jugendliche aus der Jugendsozialarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt die Aktion und öffnet Maßnahmeteilnehmenden das Mitmachen bei der 72-Stunden-Aktion des BDKJ. Mit dem Schreiben vom 29. März 2019 teilt die BA mit, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den ausbildungsfördernden Maßnahmen gezahlten Leistungen zum Lebensunterhalt, auch während einer Teilnahme an 72-Stunden durchgängig weitergezahlt werden. Die jungen Menschen aus Maßnahmen der Arbeitsagenturen und Jobcenter können bei der Sozialaktion aktiv werden, sich mit sozialem Engagement einbringen und wichtige Erfahrungen machen. Weitere Informationen auch auf www.72stunden.de

Quelle: BDKJ; Bundesagentur für Arbeit

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