Die Bundesagentur hat nun mit Schreiben vom 18. Sept. 2019 den Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten für ALG II – BezieherInnen bestätigt und angekündigt, dass dieser jetzt auch alsbald in den Handlungsanweisungen der BA aufgenommen wird. Darauf weist der Arbeits- und Sozialrechtsexperte Harald Thomé hin. Verschiedene Sozialgerichte hatten Jobcenter verurteilt, die Kosten für Schulbücher oder Laptops als Mehrbedarf anzuerkennen und zu übernehmen. Dadurch dürfe tausenden Leistungsberechtigten ein Rechtsmittelverfahren und auch eine Klage erspart und Hunderttausenden der Zugang zur Übernahme der Schulbuchkosten eröffnet werden.
Quelle: Harald Thomé