Wohnkostenlücke – wenn Hartz IV nicht für die Miete reicht

Hartz IV-Empfänger und auch Aufstockende bekommen Wohnkostenersetzt. Laut Gesetz in angemessener Höhe. Doch in welcher Höhe sind Wohnkosten angemessen? Gerade in Ballungsräumen sind die Lebenshaltungskosten extrem hoch – auch die Mieten. Auf der anderen Seite haben die Kommunen häufig leere Kassen und setzen die Angemessenheit viel zu gering an. Es entsteht eine sogenannte Wohnkostenlücke. Im Jahr 2018 bekamen anspruchsberechtigte Personen 538 Mio. Euro zu wenig für die Kosten der Unterkunft ausgezahlt. Oft bedeutet dies, dass Ärmere Menschen vor Ort keine neue bezahlbare Wohnung finden und deshalb zunehmend in marginalisierten Stadtteilen konzentriert leben. Seit dem Beginn der statistischen Erfassung 2011 bis 2018 fehlten Hartz IV-Betroffenen insgesamt sogar 4,8 Milliarden Euro. Und es geht nicht um Kleinbeträge. Der jährliche Fehlbetrag 2018 beträgt im Durchschnitt pro über 80 Euro monatlich, den die Betroffenen vom Hartz-IV-Regelsatz bestreiten müssen. Das alles lässt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN ableiten. Die Wohnkostenlücke sei ein Beispiel von vielen, findet Die LINKE das zeige: Hartz IV müsse grundlegend überwunden werden, durch gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung von mindestens 1050 Euro netto im Monat.

Quelle: Bundestagsfraktion Die LINKE

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